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Auf dieser Seite bieten wir Ihnen einen Überblick über das landwirtschaftliche Wetterfax. Wenn Sie mit der Maus auf die nachfolgenden unterstrichenen Stichworte klicken, werden Sie direkt zur angegebenen Textstelle weitergeleitet.

Was ist das Wetterfax? Allgemeine Erläuterung

Übersichtskarte der Vorhersageregionen

Wie erhalte ich Zugriff zum Wetterfax?

Zur Preisliste

Zum Text des Nutzungsvertrages

Wie sieht ein Wetterfax aus?

 

 

Was ist das Wetterfax?
Das Wetterfax für die Landwirtschaft in Niedersachsen ist eine Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes für jeweils die nächsten 5 Tage auf einer DIN A 4 Seite. Die Vorhersage wird in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober täglich außer Samstags aktualisiert und steht jeweils ab 15.00 Uhr zum Abruf zur Verfügung. In den Monaten November bis einschließlich Februar erfolgt die Aktualisierung nur Montags, Mittwochs und Freitags. Neben der Wettervorhersage enthält das Wetterfax eine Reihe von wetterbezogenen Hinweisen für die landwirtschaftliche Praxis. Da Wettervorhersagen manchmal unsicher sind, ist auch ein Hinweis der Agrarmeteorologen über die Sicherheit der Vorhersage enthalten.

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Vorhersageregionen
Für Niedersachsen gibt es 6 verschiedene Vorhersageregionen.

Küstenregion  Region  I 
Westliches Niedersachsen  Region II 
Lüneburg West  Region III 
 Lüneburg Ost  Region IV
 Hannover-Braunschweig  Region V
Weser-Leine-Bergland   Region VI

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Wie erhalte ich Zugriff zum Wetterfax?
Bevor Sie Zugriff
auf die Seiten mit dem Wetterfax bekommen, müssen Sie einmalig einen Abonnementvertrag mit der Landvolkdienste GmbH abschließen. Das geschieht über das Anmeldeformular, dass Sie mit Link "Zum Anmeldeformular" weiter unten aufrufen können.
Bei der Anmeldung können Sie Ihre Vorhersageregion auswählen. Außerdem müssen Sie festlegen, wie viele Zugriffe Sie im Voraus bezahlen wollen oder für welchen vorbestimmten Zeitraum Sie Zugriff auf das Wetterfax haben wollen.
Danach reicht für den Zugriff über den Link "Zum Login" die Eingabe Ihrer Vertragsnummer und das Passwort, welches Sie sich bei der Anmeldung selbst gegeben haben.
Wenn die gewünschte Anzahl von Zugriffen aufgebraucht oder der gewünschte Zeitraum verstrichen ist, werden Sie informiert und haben die Möglichkeit, Ihren Vertrag zu verlängern oder zu erneuern über den Link "Zum Verlängerungsformular".
Das Wetterfax wird im PDF-Dateiformat bereitgestellt. Dazu muss der Adobe Acrobat Reader auf Ihrem PC installiert sein. Wenn das noch nicht der Fall ist, finden Sie den Acrobat Reader unter folgender Adresse zum kostenlosen Download im Internet laden: www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html . Folgen Sie den dort angegebenen Schritten 1 und 2.

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Preisliste
Die nachstehende Tabelle enthält die Preise für die verschiedenen Bezugsvarianten. Auf diese Preise bezieht sich die Abbuchungsermächtigung, die Sie im Anmelde- oder Verlängerungsverfahren ausgedruckt und an die Landvolkdienste GmbH geschickt haben.

Internet Monats-Abo

1 Monat

  30,00 € zzgl. ges. MWSt.

2 Monate

  45,00 € zzgl. ges. MWSt.

3 Monate

  58,00 € zzgl. ges. MWSt.

6 Monate

  73,00 € zzgl. ges. MWSt.

8 Monate

  76,50 € zzgl. ges. MWSt.

1 Jahr (Nov.-März nur Mo, Mi, Fr)

100,00 € zzgl. ges. MWSt.

Internet - Mengen-Abo (Verfall nicht abgerufener Mengen am 28. Februar des Folgejahres)

 

25 Zugriffe

  45,00 € zzgl. ges. MWSt.

50 Zugriffe

  60,00 € zzgl. ges. MWSt.

100 Zugriffe

  70,00 € zzgl. ges. MWSt.

150 Zugriffe

  75,00 € zzgl. ges. MWSt.

200 Zugriffe

100,00 € zzgl. ges. MWSt.

 

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Nutzungsvertrag
der Landvolkdienste GmbH für den Internetbezug

"Wetterfax für die Landwirtschaft in Niedersachsen

1. Vertragspartner
Vertragspartner sind die Landvolkdienste GmbH. Anschrift: 30159 Hannover, Warmbüchenstraße 3, 0511 36704-60, Fax: 0511 / 36704-62, Sitz der Gesellschaft: Hannover, eingetragen beim Amtsgericht Hannover: HRB 50068. Vorsitzender des Aufsichtsrates: Präsident Werner Hilse. Geschäftsführer: Assessor Bernd Kuhrmeier. Bankkonto Wetterfax Nr. 20 061 347  bei der Hallbaum-Bank Hannover (BLZ 250 601 80) auf der einen Seite,
und auf der anderen Seite jeweils für sich die Teilnehmer, die das Online-Registrierungs- und Anmeldeverfahren im Internet unter "
www.landvolk.net" vollständig durchgeführt haben.

2. Gegenstand der Vereinbarung
Die LANDVOLKDIENSTE GmbH stellt dem Teilnehmer das vom Deutschen Wetterdienst (DWD) verfaßte „Wetterfax für die Landwirtschaft“ als Abrufinformation im Internet zur Verfügung. Das Wetterfax kann regulär in der Zeit vom 1.3. bis  31. 10. eines Jahres bezogen werden. Die täglich außer Samstag neu erstellte Vorhersage wird bis 15 Uhr bereitgestellt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Wetterfax gegen Aufpreis auch in den Wintermonaten zu beziehen, wobei dann die Aktualisierung nur an 3 Tagen pro Woche (Mo, Mi, Fr) erfolgt. Der Vorhersagezeitraum umfasst jeweils 5 Tage. Der Inhalt ist auf die Vegetationsentwicklung und agrar-meteorologische Fragestellungen abgestimmt.
Die angegebenen Zeiten sind Mindestangaben. Der tatsächliche Beginn und das Ende der Bereitstellung werden an den jeweiligen Vegetationsbeginn und das Vegetationsende angepaßt.

3. Kosten
Die Kosten für die Zugriffsmöglichkeit im Internet auf das "Wetterfax für die Landwirtschaft in Niedersachsen“ betragen 76,50 € zzgl. ges. MwSt. für den 8 Monatszeitraum vom 1.3. bis 31.10.  und sind mit Beginn der Bereitstellung von Daten und Mitteilung der Stationsnummer fällig. Der Aufpreis für den Bezug in den Wintermonaten an 3 Tagen pro Woche beträgt 23,50 € zzgl. ges. MwSt. (insgesamt 100,00 € zzgl. ges. MWSt.). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Zugriff auf das Wetterfax auf eine bestimmte Anzahl oder eine bestimmte Anzahl von Monaten zu beschränken. Die dafür jeweils vorgesehenen  Preise werden bei der Online-Anmeldung und Registrierung mitgeteilt und werden mit Absenden der Registrierung akzeptiert. Bei den Vertragsvarianten über den Abruf einer bestimmten Anzahl von Wetterfaxen verfallen am 28. Februar jeden Jahres die bis dahin nicht in Anspruch genommenen Abrufberechtigungen.

4. Laufzeit, Kündigung
Der Abruf-Vertrag läuft über den mit der Anmeldung/Registrierung gewünschten Zeitraum bzw. im Falle der Vertragsvarianten "mit Abruf einer bestimmten Anzahl" bis zum 28. Februar des Folgejahres. Verträge können dann jederzeit über die Online-Verlängerung neu abgeschlossen werden.

5. Abbuchung
Die fälligen Kosten werden nach Freischaltung des Teilnehmers von dem im Rahmen der Anmeldung / Registrierung angegebenen Konto abgebucht. Eine Teilnahme am Internetbezug ohne Abbuchungsermächtigung ist nicht möglich.

6. Haftungsbeschränkung, Pflichten
Die LANDVOLKDIENSTE GmbH haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen, derer sich die LANDVOLKDIENSTE GmbH bedient. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen. Die Wettervorhersage wird von LANDVOLKDIENSTE GmbH in unveränderter Form, wie vom DWD erstellt, verbreitet.
Der DWD steht dafür ein, daß die Wochenvorhersage für die Landwirtschaft mit der in der Wissenschaft üblichen Sorgfalt gewonnen und zusammengestellt wird und die anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik beachtet sind.
Der Teilnehmer ist für den Abruf in eigener Verantwortung zuständig. Der Ausdruck oder die Speicherung des "Wetterfaxes für die Landwirtschaft" auf Datenträger ist nur für die persönliche Nutzung beim Teilnehmer bestimmt. Das Wetterfax für die Landwirtschaft darf weder als Ausdruck oder als Datei vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Kundennummer und Passwort dürfen vom Teilnehmer nicht an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Alle Zugriffe unter Kundennummer und Passwort eines Teilnehmers gehen zu Lasten dieses Teilnehmers und werden bei Menge und Zeitraum angerechnet.
Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarungen haftet der Teilnehmer für alle Kosten und Schäden, die der LANDVOLKDIENSTE GmbH oder dem Deutschen Wetterdienst daraus entstehen.

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Muster eines Wetterfaxes
So sieht ein Wetterfax aus. Einzelheiten können sich je nach Jahreszeit, Vegetationsverlauf und Schädlingsgefahr ändern.

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