Die Land & Forst informiert wöchentlich über Landwirtschaft und Landleben in Niedersachsen. Kurze Informationen stellen wir auch online zur Verfügung. Hier erhalten Sie wichtige Hintergrundinformationen von den Experten des Landvolkverbandes.
Aufgrund neuer Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in den NL (Barchem) und NRW (Coesfeld) wird sich die 150 km Zone um weitere Teile Niedersachsens erweitern (s. Karte unter download).
Für die 150-km-Schutzzone gelten für das Verbringen von empfänglichen Tieren (Wiederkäuern) die Bestimmungen nach § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der „Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit“ insbesondere folgende Regelungen:
Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum umfassen nach der ELER-Verordnung u.a. „Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung“.
Die Erschließung zusätzlicher Einkommensquellen für landwirtschaftliche Betriebe trägt zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und damit auch zur Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum bei.