Zur Dokumentation kommt die Meldepflicht
02. Juli 2012
L P D
- Zum 1. Juli ist in Niedersachsen die Meldepflichtverordnung für
Wirtschaftsdünger in Kraft getreten. Das Landvolk Niedersachsen weist alle
Landwirte auf diese neue Vorschrift hin und erinnert an die bereits seit
September 2010 nach Bundesrecht vorgeschriebene Dokumentationspflicht beim
Inverkehrbringen von Wirtschaftsdünger. Diese Vorschriften haben weiterhin
Bestand und sollten daher von den Landwirten penibel eingehalten werden. Die
nach der neuen niedersächsischen Verordnung zweimal jährlich zu meldenden Daten
werden erstmals bis Ende Januar 2013 für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31.
Dezember 2012 abgefragt. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen erarbeitet
zurzeit ein elektronisches Portal für die Meldung und wird weitere
Informationen dazu zum Ende des Jahres vorstellen. Um die Daten dann
fristgerecht melden zu können, empfiehl das Landvolk allen Landwirten, die
Wirtschaftsdünger abgeben oder aufnehmen, die entsprechenden Unterlagen
aufzuheben, um die erste Meldung fristgerecht abgeben zu können. Das Landvolk
bietet mit dem System Grüne Buchführung zudem den Service, Nährstoffbilanzen zu
erstellen. Diese Anbieter werden prüfen, ob das Meldeportal der
Landwirtschaftskammer Schnittstellen für die neue Meldung ermöglicht, um diesen
Service ebenfalls übernehmen zu können. (LPD 48/2012)