Investitionspläne in der Risikofalle
20. Februar 2012
L P D - Als unausgegoren und nicht zielführend bezeichnet das Landvolk Niedersachsen den Vorschlag der Bundesregierung zur Novellierung des Baugesetzbuches. „Ganz gleich ob die Betriebsleiter zusätzliche Einkommenschancen nutzen möchten, ihrem Nachfolger den Einstieg erleichtern oder aus Tierschutzgründen neue Haltungsverfahren umsetzen wollen, die Realisierung von Investitionsabsichten in der Tierhaltung wird für viele Bauernunkalkulierbar werden“, fasst Präsident Werner Hilse die Einschätzung des Landvolkes Niedersachsen zusammen. Besonders hart würden sich die neuenGrenzen für den privilegierten Stallbau, die sich ausdem zwischen Bau- und Agrarministerium abgestimmten Entwurf ergeben, auf kleine und mittlere Familienbetriebe mit geringer Flächenausstattung auswirken. Diese Familien hätten den wirtschaftlichen Erfolg ihres Hofes oft eng an die Tierhaltung geknüpft und seien zur Verwertung des Wirtschaftsdüngers Kooperationen mit Ackerbaubetrieben eingegangen. Für sie sieht der Verband zukünftig bei jeder Investitionsabsicht die Gefahr, aus der Privilegierung herauszufallen. Dabei sei es nach den aktuellen Plänen völlig nachrangig, ob Ställe aus Gründen des Tier- oder Umweltschutzes um- oder auch neugebaut werden sollen. Die Betriebe könnten über den Flächenerwerb die Privilegierung nicht zurück erlangen. „Dieser Weg ist nicht nur teuer, sondern wegen der sich weiter verschärfenden Flächenknappheit auch versperrt“, verdeutlicht Hilse.
Als „Abenteuer mit ungewissem Ausgang“
bezeichnet der Landvolkpräsident die Abhängigkeit der Privilegierung von der
Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsstudie.(UVS). Selbst teure Vorgutachten haben nach
denbisherigen Erfahrungen der Landwirtschaft
die Genehmigungsbehörden häufig nicht überzeugen können, dass bei Stallbauten
eine UVS keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn für die Genehmigungsfähigkeit
bringt.Bei geringer Flächenausstattung
soll die behördliche Auflage einer UVS zusätzlich dazu führen, dass ein teurer
Bebauungsplan erforderlich wird. Bei wechselnden Mehrheiten hängt auch diesem
Prozess das Etikett „Ausgang ungewiss“ an. „Unsere Familienbetriebe haben nicht
die Umwelt- und Rechtsabteilung eines Großkonzerns an der Seite“, verdeutlicht
Hilse. Eine besonders enge Auslegung der von der Bundesregierung erarbeiteten
Vorschläge zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Baurechts befürchtet er in
den Regionen mit ohnehin geringen Tierbesatzdichten, wo die moderne Tierhaltung
kritisch gesehen wird. Der Gesetzentwurf wird nach Überzeugung des Landvolkes
Niedersachsen keine Konflikte lösen, sondern viele Höfe vor neue Probleme mit
unkalkulierbaren Folgen stellen. (LPD 15/2012)