Verbesserte Agrardieselvergütung 2008 und 2009
Für die Verbrauchsjahre 2008 und 2009 wurde bei der Agrardieselvergütung der Selbstbehalt von 350 € und die Obergrenze von 10.000 l befristet aufgehoben.
Die Antragsfrist wurde einmalig für das Verbrauchsjahr 2008 bis zum 31.12.2009 verlängert.
Die Internetseite des Zolls enthält aktuelle Informationen zur Umsetzung (siehe unten Link zu allgemeinen Informationen).
Umsetzung für bereits gestellte Anträge
Sämtliche bereits bearbeiteten Anträge für das Jahr 2008 werden vom Hauptzollamt automatisch neu berechnet: sowohl bezüglich des Selbstbehaltes als auch der 10.000 l Obergrenze. Ein Antrag ist dazu nicht erforderlich.
Antragstellung für 2008
Die Antragsformulare für das Verbrauchsjahr 2008 werden nicht geändert. Bei der Selbstberechnung kann das Feld für den Selbstbehalt und die 10.000 l – Grenze freigelassen werden. Wird es versehentlich doch ausgefüllt, wird die Vergütung trotzdem ohne Selbstbehalt und Obergrenze berechnet. Das gilt auch für den Online-Antrag, der Selbstbehalt und Obergrenze automatisch berücksichtigt.
Anträge mit einer Vergütungssumme unterhalb von 400 € (350 € Selbstbehalt + Mindestvergütungssumme von 50 €) konnten nach bisherigen Rechtslage für 2008 nicht gestellt werden. Sind Belege nicht mehr vorhanden und können auch nicht mehr nacherstellt werden, ist der Ansatz von Durchschnittwerten anhand des bei der Zollverwaltung vorhandenen Datenbestandes vorgesehen. Das Verfahren dazu wird noch entwickelt, Details dazu sind noch nicht bekannt.
Berichtigung von Anträgen
Sind in bereits gestellten Anträgen Mengen oberhalb von 10.000 l nicht vollständig enthalten, können die Änträge um diese Mengen berichtigt werden. Dafür ist kein neuer Antrag zu stellen, sondern es erfolgt eine Korrektur unter deutlichen Verweis auf den bereits gestellten Antrag (insbes. Agrardieselnummer und wenn möglich Kopie des gestellten Antrages), auch wenn der gestellte Antrag noch nicht bearbeitet wurde. U.E. sollte die Bestandsberechnung unter Nr.5 des Antragsformulars in diesen Fällen neu erstellt werden, um die begünstigte Menge schlüssig darlegen zu können.
Sind bei bereits gestellten Anträgen oberhalb der 10.000 l – Grenze Fehler zu Gunsten des Landwirtes enthalten (z.B. bei der Berechnung der nicht begünstigten Verbräuche), so muss der Antrag berichtigt werden, um keine Steuerhinterziehung zu begehen.
Antragsformulare
Um den Agrardieselantrag fristgerecht zum 31.12.2009 abzugeben, bestehen folgende Möglichkeiten:
- Download der Formulare im PDF-Format, Ausdruck und Ausfüllen per Hand. Verschicken des unterschriebenen Antrags per Post, so dass der Antrag bis 31.12.2009 beim Haupzollamt eingegangen ist.
- Ausfüllen am PC und Ausdruck. Verschicken des unterschriebenen Antrags per Post, so dass der Antrag bis 31.12.2009 beim Haupzollamt eingegangen ist.
- Ausfüllen am PC und Online-Übermittlung. Ausdruck des Kurzantrags. Bitte beachten: Die Frist ist bei der Onlineübermittlung nur gewahrt, wenn der unterschriebene Kurzantrag bis 31.12.2009 beim Haupzollamt eingegangen ist!
Liegt der Betriebssitz in Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg oder Berlin, muss der Antrag an folgendes Hauptzollamt geschickt werden:
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
-Standort Cottbus-
Arbeitsgebiet Agrardieselvergütung
Postfach 10 14 15
03014 Cottbus
Telefon: (0355) 8769 - 0
Der Link führt zum Downloadbereich der Internetseite des Zolls. Es finden sich dort die offiziellen Formulare sowie eine Ausfüllanleitung. Die Internetseite enthält darüber hinaus noch weitere Informationen zum Agrardiesel.
Link zu allgemeinen Informationen zum Agrardieselverfahren mit aktuellem Rechtsstand
Link zum Downloadbereich Anträge, Ausfüllanleitung, Bescheinigung Nachbarschaftshilfe
Link zum Onlineantrag mit Anleitung und weiteren Informationen
(04.08.09)