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GEZ - Rundfunkbeitrag (10.05.12)

Milchquotenbörse

Nach der Zusatzabgabenverordnung (ZAV) sind folgende Übertragungstermine und dazugehörige Einreichungsfristen für Verkaufsan- und Nachfragegebote festgelegt worden:

Einreichungsfristen:

spätestens 1. März e. j. Jahres
spätestens 1. Juni e. j.  Jahres
spätestens 1. Oktober e. j. Jahres

Übertragungstermin (Börsentermin):

  1.  April e. j. Jahres
  1.  Juli e. j. Jahres
30. Oktober e. j. Jahres

Sofern vorstehende Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nächste Werktag als maßgeblicher Termin.

Bei denr Einreichungsfristen handelt es sich um Ausschlussfristen, zu denen sämtliche Unterlagen vorliegen müssen.