Düngeverordnung
Nährstoffvergleich und Humusbilanz
Der Nährstoffvergleich nach der Düngeverordnung sowie die Humusbilanz muss bis zum 31. März des Folgejahres für das abgelaufene Kalenderjahr erstellt werden.
Ausbringungszeiten für Wirtschaftsdünger
(Gülle, Jauche und Mist)
Vom 16. Januar bis 14. November eines jeden Jahres erlaubt, sollte der Boden allerdings wassergesättigt, tiefgefrohren oder schneebedekt sein, gilt dann ein Ausbringungsverbot
Vom 15. November bis 15. Janauar eines jeden Jahres verboten
Güllelagerraum
Ab 01.01.2009 muss Güllelagerraum von 6 Monaten nachgewiesen werden können.
Wasserschutzgebiete:
Besondere Richtlinien bzw. Ausbringungszeiten sind in den einzelnen Wasserschutzgebietszonen zu beachten.