Hochwertige und sichere Lebensmittel vom Landwirt - für den Verbraucher
15. Februar 2012
H. Kinnius, A. Kopmann, H.J. Bolte, K. Buller
Die Zahlen im Finanzhaushalt von Verband, Buchstelle und Steuerabteilung des Kreislandvolkverbandes sprachen dagegen ohne weiteres für sich. Diese konnten vom Geschäftsführer Heinrich Kinnius mit einem positiven Fazit dargestellt werden. „Ich bin stolz auf das, was wir im Kreisverband Melle in unserer Geschäftsstelle gemeinsam geleistet haben. Wir verfügen über gut ausgebildete Mitarbeiter, die in einem freundschaftlichen Verhältnis zusammenarbeiten. Ich bin mir sicher, dass wir auch im Jahr 2012 für unsere Landwirte und Mitglieder eine gute und kompetente Beratung vor Ort anbieten können“, berichtete Heinrich Kinnius.
Als Hauptredner des Tages begrüßte das Landvolk Andreas Kopmann, Leiter der Bewilligungsstelle Osnabrück, der die Anwesenden über die Betriebskontrollen im Bereich Cross Compliance sowie den derzeitigen Stand der EU-Agrarreform 2014 informierte. Die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sei in vollem Gang. Ziel dieser neuen Reform sei die Gestaltung einer umweltfreundlicheren, gerechteren und effizienteren GAP. Der aktuelle Legistlativvorschlag, der in seiner Form vermutlich wenig Spielraum lässt, steht. Demnach werden die deutschen Landwirte voraussichtlich mit großen Umstellungen und finanziellen Einbußen rechnen müssen“, berichtet Kopmann. Einen weiteren Schwerpunkt legte Andreas Kopmann auf die Betriebskontrollen im Rahmen von Cross Compliance. Hier stellte er wichtige Punkte vor, die beachtet werden müssen, um Zahlungen nicht unnötig zu gefährden. Antragsteller sollten in jedem Jahr genau darauf achten, nur die tatsächlich von ihm eigenverantwortlich bewirtschafteten Flächen im ANDI-Antrag anzugeben. Im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen sprach Kopmann die Erforderlichkeit von Laboruntersuchungen und Bestandsverzeichnis im Bezug auf die Maßnahme „ Umweltgerechte Gülleausbringungen (A 3)“ an. Im Bereich der Kennzeichnung von Tieren sei darauf zu achten, Tiermeldungen innerhalb der vorgegebenen Frist durchzuführen und aktuelle Bestandsregister vorzuhalten.
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