Aktuelles aus Land und Forst

LSV-Bundesträger beschlossen

16. Februar 2012

Foto: landpixel

Sozialversicherung Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche
in Zweiter und Dritter Lesung das LSV-Neuordnungsgesetz beschlossen. Im Mittelpunkt steht die Bildung eines bundesweiten LSV-Trägers zum 1. Januar 2013. Die derzeit acht regionalen Träger und der bundesweite Träger für den Gartenbau werden dann zur neuen „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ zusammengefasst.

Mit einer Reihe von Übergangsregelungen soll die Neuorganisation Ende 2017 abgeschlossen sein. Die LSV wird in erster Linie in den Bereichen Alters- und Krankenversicherung der Landwirte durch einen starken Rückgang der versicherten Personen geprägt. Seit 2000 ist in der Alterssicherung die Anzahl der versicherten Personen um ca. 37 Prozent und in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung um 27 Prozent zurückgegangen. Diese Entwicklung wird sich vermutlich fortsetzen, da die LSV einen vom Gesetzgeber definierten und abgeschlossenen Personenkreis umfassen, der sich aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft weiterhin verringern wird. Aus diesem Grund stellt die Errichtung eines Bundesträgers ein Mittel dar, das eigenständige LSV-System für die Landwirtschaft zu erhalten.

Die Selbstverwaltungsorgane des derzeitigen LSV-Spitzenverbandes und der vom Gesetzgeber eingerichtete Errichtungsausschuss werden in den nächsten Monaten den organisatorischen Übergang auf den Bundesträger vorbereiten. Die zukünftigen Selbstverwaltungsorgane des Bundesträgers haben dann insbesondere die für alle Landwirte wichtige Aufgabe, effiziente und allgemein anerkannte Beitragsmaßstäbe für die landwirtschaftliche Unfall- und Krankenversicherung zu entwickeln und zu beschließen. Die Ausarbeitung der zukünftigen Beitragsmaßstäbe wird von Prof. Enno Bahrs, der auch den niedersächsischen LUV-Beitragsmaßstab entscheidend geprägt hat, wissenschaftlich begleitet und erarbeitet. Über die zu erwartende Beitragshöhe für die Landwirte kann derzeit noch keine fundierte Aussage getroffen werden.
Neu gegenüber dem Gesetzentwurf ist, dass die gesetzliche Regelung zur Beitragsangleichung in der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) der Regelung zur Unfallversicherung (LUV) angepasst worden ist. Damit wird der volle Beitrag in der LKV nach einem bundesweit einheitlichen Beitragsmaßstab erstmals im Jahr 2018 zu entrichten sein.
Der vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzestext, über den der Bundestag am 2. März debattieren soll, berücksichtigt einige vom federführenden Ausschuss Arbeit und Soziales empfohlene Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf:
  • Bei der Aufgabenverteilung ist eine fachlich umfängliche Betreuung der Versicherten sicherzustellen.
  • In der LUV und LKV kann es unterschiedliche Beitragsmaßstäbe geben. Damit ist es zulässig, den Beitragsmaßstab für den Gartenbau neben dem für die Landwirtschaft fortzuführen.
  • Der Errichtungsausschuss besteht aus 27 Mitgliedern.
  • Die Vorschrift zur Bildung von Sondervermögen wurde für die LKV gegenüber dem Gesetzentwurf nicht verändert,  für die LUV aber eine Änderung vorgenommen. Aus Beidem ergeben sich für die niedersächsischen Landwirte finanzielle Nachteile. In der LUV wird die Ausstattung des neuen Bundesträgers aus den vorhandenen Betriebsmitteln der regionalen LSV-Träger nach der bisher geltenden Verbandsumlage errechnet, d. h. gegenüber dem Gesetzentwurf hat Niedersachsen-Bremen einen Mehraufwand von ca. fünf Mio. Euro zu leisten. Unverständlich ist, warum in der LKV nicht auch die Kriterien der Verbandsumlage für die Betriebsmittelausstattung des Bundesträgers herangezogen werden. Das Gesetz bewirkt einen finanziellen Nachteil für Niedersachsen-Bremen in Höhe von 3,3 Mio. Euro. Leider sind die Vorschläge des niedersächsischen Berufsstandes zu einer Gesetzesanpassung von der Politik nicht umgesetzt worden.
Heinz Möller
Landvolk Niedersachsen
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