Aktuelles aus Land und Forst

Bedenken gegen zu viel Transparenz

02. Februar 2012


Bundeskartellamt Die Wettbewerbshüter wollen die Liberalisierung
der Milchwirtschaft unterstützen und Werbung für den Wettbewerbsgedanken machen. Andienungspflicht für die Erzeuger und der Austausch von Preisinformationen werden im Rohmilchsektor als eher bedenklich eingestuft.
Auf mehr Wettbewerb im Beschaffungsmarkt für Rohmilch setzt das Bundeskartellamt für die Zukunft. Mit dazu beitragen soll der jetzt veröffentlichte Endbericht zur „Sektoruntersuchung Milch“, in dem die Geschäftsbeziehungen innerhalb der deutschen Milchwirtschaft kartellrechtlich bewertet werden.
In dem 129 Seiten umfassenden Papier skizzieren die Wettbewerbshüter die Konzentrationen sowie die Kooperationen im Bereich der Molkereien, wobei im Einzelnen auch Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen dargestellt werden. Thema sind außerdem die Markttransparenz und die kartellrechtliche Beurteilung von Marktinformationssystemen. Darüber hinaus befasst sich der Bericht mit dem Milchpaket der Europäischen Union.

Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte vor Journalisten in Bonn, die Behörde wolle die fortschreitende Liberalisierung der Milchwirtschaft unterstützen. Ziel sei es, Werbung für den Wettbewerbsgedanken zu machen.
Kritisch äußerte sich der Behördenchef zum EU-Milchpaket. Dieses gehe an den Realitäten vorbei. Mundt äußerte vor allem Zweifel daran, ob größere kartellrechtliche Freiräume für die Milcherzeuger ihnen tatsächlich nutzen würden. Eher seien dadurch Verwerfungen an anderen Stellen zu erwarten.

Im Hinblick auf die Struktur der deutschen Milchwirtschaft stellte Mundt fest, dass es sich um eine eher zersplitterte Branche handle. Bisher sei kein Zusammenschluss von Unternehmen untersagt worden. Auch im Bereich der Kooperationen, also der gemeinsamen Produktion von Molkereierzeugnissen mit einem Wettbewerber, sehen die Wettbewerbshüter nur wenige Probleme. Berichtet wird über Hinweise, wonach kooperierende Molkereien von der Aufnahme wechselwilliger Milcherzeuger des Kooperationspartners abgehalten worden seien. Kritisch äußerte sich der Kartellamtspräsident dazu, dass mehr als 85 % der befragten Privatmolkereien und 100 % der befragten Genossenschaftsmolkereien mit ihren Lieferanten eine vollständige Andienungspflicht vereinbart haben. Mundt sprach in dem Zusammenhang von einer „möglichen Marktabschottung“ und forderte angemessene Kündigungsfristen.

Bestätigt haben die Kartellrechtler ihre Auffassung, wonach die Veröfentlichung aktueller und molkereispezifischer Daten zum Milchauszahlungspreis eine Vereinheitlichung der Auszahlungspreise durch regional im Wettbewerb stehende Molkereien begünstigt. In der Gesamtabwägung schade sie dem Wettbewerb und den Landwirten, da sie den Molkereiunternehmen „eine Absprache durch Abgucken“ erlaube. Bereits Ende Juni 2011 hatte das Kartellamt in einem Fallbericht dargelegt, dass Marktinformationssysteme gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen könnten. „Wir wollen, dass bestimmte Informationen den Markt nicht erreichen“, stellte der Kartellamtspräsident klar.
Als kartellrechtlich problematisch stufte Mundt denn auch Referenzpreisverträge zwischen Molkereien und Milcherzeugern ein, wie sie einige Privatmolkereien abgeschlossen hatten. Ins Visier genommen werden auch die kartellrechtlichen Freistellungsgrenzen für genossenschaftliche und in anerkannten Erzeugergemeinschaften organisierte Milchproduzenten, da ein nicht unerheblicher Teil als inaktive Mitglieder weiter der Genossenschaftsmolkerei angehört.
AgE/red
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