Aktuelles aus Land und Forst

Prämienkürzung: Klagewelle rollt

11. Januar 2012

Foto: Hildebrandt

Modulation Eine wahre Klagewelle ruft die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) zur Modulationskürzung hervor (LAND & Forst 52, Seite 79). Dies ergibt eine Stichproben-Umfrage  bei den Landvolk-Kreisverbänden. Das Landvolk Niedersachsen hatte darüber informiert, dass jeder Prämienbezieher nun selbst klagen müsse und damit die Landwirte in Alarmstimmung versetzt.
Die Zeit drängt. Um ihre Rechte zu wahren, müssen Betroffene innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids klagen. In vielen Fällen läuft diese Frist am 15. Januar ab. Falsch ist die in Bayern vom BDM verbreitete Aussage, der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe zu dem Thema bereits entschieden. Dort ist vielmehr am 24.10.2011 ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder eingegangen. Es wird unter dem Aktenzeichen C-545/11 (Agrargenossenschaft Neuzelle) geführt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer am EuGH beträgt etwa 16 Monate.

Bei Betrieben ab 100 ha beträgt die strittige Modulationserhöhung rund 1.000 Euro. Dem stehen Verfahrens- und Gerichtskosten entgegen, plus eventuelle Anwaltshonorare. Laut Agrarstatistik bewirtschafteten 2010 in Niedersachsen 5.938 Betriebe mehr als 100 Hektar und 1.572 Betriebe mehr als 200 Hektar. Voraussichtlich werden in Niedersachsen mehr als zehn Prozent der rund 40.000 Landwirte gegen die Kürzung klagen. Dabei ist die regionale Verteilung recht unterschiedlich. Wie eine Umfrage bei den Landvolk- Kreisverbänden ergab, rechnen die Geschäftsstellen in flächenstarken Regionen mit Klageerhebungen in dreistelliger Höhe durch die Mitglieder. Bei den Kreisverbänden in Diepholz, Göttingen, Südniedersachsen, Oldenburg, Mittelweser oder Bremervörde haben sich bereits zahlreiche Mitglieder gemeldet. „Wir gehen davon aus, dass wir bis zu 500 Klagen für unsere Mitglieder beim Verwaltungsgericht auf den Weg bringen“, sagte Wilhelm Bergmann, Geschäftsführer des Kreisverbands Diepholz.

In anderen Gebieten wie Ostfriesland oder dem Emsland ist es dagegen noch relativ ruhig. „Möglicherweise haben viele Landwirte noch nicht richtig erkannt, dass sie klagen müssen, wenn sie ihre Chancen wahren wollen“, vermutet das Landvolk Niedersachsen. Unklar ist auch, ob und wie viele über ihre Anwälte oder in eigener Regie tätig werden.

Die Rückmeldungen zeigen, dass die meisten Rechtschutzversicherungen eine Kostenübernahme ablehnen. Nur wenige Rechtschutzversicherer bieten Produkte, die die Übernahme der Prozesskosten in verwaltungsrechtlichen Fragen einschließen. Die Versicherungsmakler des Landvolkes Niedersachsen bieten Landvolkmitgliedern Produkte an, die auf die besonderen Bedürfnisse der Landwirtschaft ausgerichtet sind. In speziellen Bausteinen sind auch verwaltungsrechtliche Streitigkeiten versicherbar.
sl/Br
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