Modulation - nun doch Klage notwendig
03. Januar 2012
Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hält, wie bereits berichtet, die Erhöhung der Modulation ab 2009 sowie die progressive Modulation für rechtwidrig. Das Verfahren ist dem EuGH vorgelegt worden, der voraussichtlich 2013 entscheiden wird. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss. Um die Rechte der Landwirte zu wahren, hat das Landvolk Niedersachsen eine unbürokratische Lösung vom Land Niedersachsen gefordert. Eine Zusicherung, dass Betriebsinhaber nicht klagen müssen und bei einem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens vor dem EuGH eine Nachzahlung erhalten, scheiterte am völlig unverständlichen Widerstand des Finanzministeriums. Um ihre Rechte zu wahren, müssen Landwirte daher innerhalb der Rechtbehelfsfrist von einem Monat nach Zugang der Bescheide Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Es besteht das Risiko, dass Kläger bei einer ungünstigen Entscheidung des EuGH die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen müssen. Bei einer Betriebsprämie von 15.000 Euro beträgt die streitige Modulationserhöhung 400 Euro. Bei anwaltlicher Vertretung betragen die Verfahrenskosten etwa 120 Euro plus der Auslagen der LWK, ohne Anwalt fallen nur Gerichtskosten von 35 Euro bei einer Klagerücknahme an (der Gerichtskostenvorschuss beträgt 105 Euro). Bei einer Betriebsprämie von 50.000 Euro beträgt die streitige Modulation 1.800Euro. Das Verfahrenskostenrisiko mit Anwalt liegt bei etwa 310 Euro, ohne Anwalt bei 73 Euro. Bitte lassen Sie sich in Ihrer Entscheidung durch Ihren zuständigen Kreisverband rechtzeitig vor Fristablauf beraten.
Jens Haarstrich
Landvolk Niedersachsen