Biopatentrecht unbedingt ändern
28. Juli 2010
Recht In Deutschland werden die Forderungen nach Änderung der rechtlichen Grundlagen für die Biopatentierung lauter. Aus Anlass der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Patentamt (EPA) über das sogenannte „Brokkoli-Patent" vergangene Woche in München sprachen sich Vertreter aller Bundestagsfraktionen für eine entsprechende Initiative aus. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht den Gesetzgeber gefordert, sollte das EPA es nicht schaffen, klassische Züchtungsverfahren von jeglicher Patentierung freizuhalten.
Bereits im Vorfeld der Brokkoli-Verhandlung hatte die in München ansässige Behörde allerdings vor zu hohen Erwartungen gewarnt. Ihre Rolle beschränke sich auf die Überprüfung, ob eine Patentanmeldung eine neuartige und wirtschaftlich nutzbare technische Entwicklung ist, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhte, teilte das EPA mit. Demgegenüber liege eine soziale, ökonomische oder ökologische Folgenabschätzung nicht in seiner Kompetenz. Dies sei eine Aufgabe des Gesetzgebers sowie der zuständigen europäischen und nationalen Regierungsbehörden.
In den vorliegenden Fällen, in denen es außer um Brokkoli auch um ein Zuchtverfahren von Tomaten geht, will das Europäische Patentamt eigenen Angaben zufolge noch in diesem Jahr eine Entscheidung fällen. Dabei stehe jedoch die Frage der Patentierbarkeit von Tieren und Pflanzen nicht zur Diskussion.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hatte ihre Auffassungen in einem Brief an EPA-Präsident Benoît Battistelli erläutert (LAND & Forst Nr. 29). „Biopatente mit einer großen Reichweite können Landwirte, Züchter und die biologische Vielfalt erheblich einschränken", warnte die Ministerin in dem Schreiben. Ihrer Auffassung nach müssen bei der Bewertung einer Biopatentierung neben den rechtlichen auch die fachlichen und ethischen Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Für DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born ist problematisch, dass die Richtlinie keine klare Definition enthalte, sondern lediglich bestimme, dass „im Wesentlichen biologische" Züchtungsverfahren nicht patentierbar seien. Die Züchter müssten jedoch auch weiterhin alle zur Verfügung stehenden Verfahren und sämtliches genetisches Material verwenden dürfen, um jeweils die optimalen Sorten zu entwickeln. Der DBV-Generalsekretär forderte in diesem Zusammenhang erneut die Bundesregierung auf, sich wie im Koalitionsvertrag angekündigt auf Brüsseler Ebene dafür einzusetzen, Mehrheiten für eine Änderung der Biopatentrichtlinie zu gewinnen.
AgE