Weitere Entkopplungen kommen
28. Juli 2010
Abschmelzung Die Höhe der Betriebsprämie ändert sich für die deutschen Landwirte ab dem Jahre 2010 von Jahr zu Jahr. Ursachen dafür sind der beginnende „Abschmelzungsprozess" der Zahlungsansprüche nach dem deutschen Kombimodell, die weitere Entkopplung bisher noch gekoppelter Prämien und die Erhöhung der Basismodulation nach den Health Check-Beschlüssen. Der folgende Bericht gibt einen Überblick.
it dem Bundesratsbeschluss vom 9. Juli dieses Jahres hat Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für die vollständige Entkopplung aller Direktzahlungen geschaffen. Im „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und des Agrarstatistikgesetzes" sind folgende Regelungen vorgesehen: Mit Ausnahme der Erzeugerbeihilfe für Stärkekartoffeln werden alle bisher noch gekoppelten Prämien - Prämien für Eiweißpflanzen, Flächenzahlung für Schalenfrüchte, Verarbeitungsbeihilfe für Kartoffelstärke, Trockenfutter, Faserflachs und –hanf - ab 2012 auf alle Zahlungsansprüche der Region umgelegt. Für die Erzeugerbeihilfe für Stärkekartoffeln gilt eine Übergangsregelung.
„Technisch" gestaltet sich dieser nunmehr letzte Entkopplungsprozess nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz wie folgt: Wie im Gesetz schon bisher vorgesehen, werden die Werte früher entkoppelter Prämien, die teilweise betriebsindividuell zugewiesen worden sind, ab 2010 schrittweise zu regional einheitlichen Zielwerten angepasst. D.h. die in § 6 Abs. 1 Betriebsprämiendurchführungsgesetz geregelten Anpassungsschritte der Werte der einzelnen Zahlungsansprüche hin zum für die Region geltenden Zielwert (Niedersachsen/Bremen 352,38 €/ha) ändern sich nicht.
Zuerst zehn Prozent
Für 2010 beträgt der erste Anpassungsschritt zehn Prozent. Inhaber von Zahlungsansprüchen können sich über entsprechende Veröffentlichungen unter anderem in der zentralen InVeKoS Datenbank (ZID) eine Übersicht über die Wertentwicklung ihrer Zahlungsansprüche von 2010 bis 2013 verschaffen.
Aber wie werden die nun noch zu vollziehenden weiteren Entkopplungen von Prämien in das System eingebaut? Für das Jahr 2012 wird mit dem neuen § 5 b im Betriebsprämiendurchführungsgesetz ein „Stärkekartoffelerhöhungsbetrag" festgesetzt. Danach wird jeder Zahlungsanspruch eines Betriebsinhabers, der für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 (Referenzjahr) einen Anbauvertrag mit einem Kartoffelstärke erzeugenden Unternehmen schließt, auf Antrag mit Wirkung nur für das Jahr 2012 um einen Stärkekartoffelerhöhungsbetrag erhöht. Dieser Erhöhungsbetrag wird ermittelt, indem die Stärkemenge laut Vertrag mit dem Betrag von 66,32 €/t multipliziert und durch die Zahl der Zahlungsansprüche, über die der Betriebsinhaber am 15. Mai 2012 verfügt, geteilt wird. Dabei handelt es sich sowohl um Eigentums- als auch um gepachtete Zahlungsansprüche, nicht aber um verpachtete Zahlungsansprüche. In Fällen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände wird auf Antrag statt des Wirtschaftsjahres 2011/2012 das vorausgehende Wirtschaftsjahr, das von der höheren Gewalt oder den außergewöhnlichen Umständen nicht betroffen ist, zugrunde gelegt.
Einmalig erhöht
Für die übrigen zu entkoppelnden Prämien wird laut § 5 c Betriebsprämiendurchführungsgesetz ein „einjähriger Erhöhungsbetrag für das Jahr 2012" festgesetzt. Dieses erfolgt, indem sich jeder Zahlungsanspruch in einer Region ohne betriebsindividuelle Festsetzung mit Wirkung nur für das Jahr 2012 um einen einjährigen Erhöhungsbetrag erhöht, der von der zuständigen Behörde im Bundesanzeiger oder elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.
Ab dem Jahr 2013 wird schließlich das ganze in 2012 zu entkoppelnde Prämienvolumen ohne Berücksichtigung betriebsindividueller Aspekte für eine regional einheitliche Erhöhung aller Zahlungsansprüche um einen regionalen Erhöhungswert verwendet. Diese Neufestsetzung führt dazu, dass alle Zahlungsansprüche einer Region zu einem ab 2013 regional einheitlichen Wert angeglichen werden, der um den regionalen Erhöhungswert über dem bereits bisher durch das Gesetz festgelegten regionalen Zielwert liegt – in Niedersachsen/Bremen 352,38 €/ha. Dieser regionale Zielwert einer Region wird ebenfalls von der zuständigen Behörde im Bundesanzeiger oder elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Für Niedersachsen/Bremen wird sich nach ersten Berechnungen daraus ein einheitlicher Betrag von knapp 367 €/ha ergeben. Dabei ist bereits berücksichtigt, dass es auch in dieser „Entkopplungsrunde" einen teilweisen Ausgleich zwischen den Regionen geben soll. So sollen die Regionen, die unter Berücksichtigung des zusätzlichen Prämienvolumens im Jahre 2012 erwartbar über dem Bundesdurchschnitt liegende Durchschnittswerte der Zahlungsansprüche haben - dazu gehört Niedersachsen/Bremen - eine Kürzung von fünf Prozent des neuen Prämienvolumens erhalten, verglichen mit einer Verteilung vollständig nach historischer Herkunft. Mit diesem Kürzungsbetrag werden die Zahlungsansprüche in den Regionen, die unter dem Bundesdurchschnitt liegen, insbesondere Saarland und Rheinland-Pfalz im Auszahlungswert angehoben.
Ausgleich am Zielwert
Was bedeutet dieses nun für den betriebsindividuellen Auszahlungswert der Zahlungsansprüche? Durch den „Abschmelzungsprozess" nach § 6 Abs. 1 Betriebsprämiendurchführungsgesetz erhöht sich der Auszahlungswert aller Zahlungsansprüche, die unter dem regionalen Zielwert von 352,38 €/ha liegen, während die Zahlungsansprüche die über diesem Zielwert liegen, sich in ihrem Auszahlungswerten verringern. Dabei wird die Differenz zwischen den Werten der jeweiligen Zahlungsansprüche im Jahr 2009 (Ausgangswert) und dem regionalen Zielwert in folgenden Schritten abgebaut: 2009: 100 Prozent, 2010: 90 Prozent, 2011: 70 Prozent, 2012: 40 Prozent, 2013: 0 Prozent.
Unabhängig von dieser Entwicklung erhalten die Zahlungsansprüche aller Betriebsinhaber in 2012 einen „einjährigen Erhöhungsbetrag", der aber der Höhe nach kaum spürbar sein dürfte. Stärkekartoffelerzeuger (Referenzjahr 2011/2012) erhalten darüber hinaus einen betriebsindividuellen „Stärkekartoffelerhöhungsbetrag", ebenfalls auf 2012 befristet.
In 2013 liegt der Auszahlungswert aller Zahlungsansprüche in Niedersachsen/Bremen dann schließlich bei knapp 367 €/ha. Nicht vergessen werden sollten bei dieser Betrachtung steigende Kürzungen der Betriebsprämie infolge der beschlossenen Erhöhung der Modulation. In 2009 betrug der Modulationssatz sieben Prozent. In den Jahren 2010 bis 2012 steigt dieser Satz um jährlich ein Prozent auf dann zehn Prozent an.
Die Betriebsprämien werden durch die beschriebenen Entwicklungen in den einzelnen Jahren bis 2013 ständig umverteilt. Die dabei auftretenden Änderungen im Auszahlungswert der Zahlungsansprüche machen im Einzelfall kleinere, oft aber auch größere Änderungen in der Betriebsführung und der betrieblichen Entwicklungsplanung erforderlich. Dabei reicht es nicht aus, nur die beschlossenen Prozentsätze der zusätzlichen progressiven Modulation im Blick zu behalten. Vielmehr muss nun auch der schon seit 2004 feststehende „Umschmelzungsprozess" nach dem deutschen Kombimodell in Verbindung mit weiteren Entkopplungen in 2012 im Fokus stehen.
Die Auswirkungen des „Umschmelzungsprozesses" und der weiteren Entkopplung auf den Betrieb werden im Einzelfall u.U. größer sein als die Auswirkungen durch die zusätzliche Modulation. Sofern noch nicht geschehen, sollte das laufende Jahr genutzt werden, um mit dem Berater die beste Strategie für die kommenden Jahre festzulegen.
Dr. Wilfried Steffens
Landvolk Niedersachsen