Aktuelles aus Land und Forst

Gesetzesänderung kommt

10. März 2010


Kammergesetz Das niedersächsische Landwirtschaftskammergesetz wird geändert. Die Landesregierung hat jetzt dazu einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Die Änderung war durch den Zusammenschluss der Landwirtschaftskammern Hannover und Weser-Ems zur Landwirtschaftskammer Niedersachsen notwendig geworden. Künftig wird der Aufwand für die Erfüllung der übertragenen staatlichen Aufgaben durch die Finanzzuweisung des Landes im Rahmen des Budgets vollständig gedeckt. Der verbleibende Teil der Finanzzuweisung soll 30 Prozent des Aufwands für die Erfüllung der den Kammern nach dem Landwirtschaftskammergesetz zugewiesenen eigenen Aufgaben decken.

Wichtig ist dabei, dass der Umfang der Aufgabenerfüllung, die damit verbundenen Kosten und die zu erzielenden Erlöse vorab zwischen Land und Kammer vereinbart werden. Wenn sich aus der Jahresrechnung ergibt, dass die vereinbarten Ziele nicht erreicht wurden oder die Finanzzuweisung nicht ausreichend war, wird das Budget bei der nächsten Haushaltsaufstellung angepasst. Die Verbandsanhörung soll in Kürze beginnen. Auf Anfrage erklärte Kammerdirektor Jürgen Otzen, dass jetzt gesetzlich geregelt werde, was bisher lediglich über Verwaltungsvereinbarungen gelaufen sei. Damit würden vom Land Leistungen abgegolten, die von der Kammer seit der Auflösung der Ämter für Agrarstruktur und der Bezirksregierungen erbracht worden seien, sowie Pflichtaufgaben etwa im Pflanzen- und Tierschutz, als Träger öffentlicher Belange oder in der Berufsausbildung.
KL/red

Artikel Übersicht