Aktuelles aus Land und Forst

W-Maßnahmen zum Grundwasserschutz

03. März 2010

Foto: landpixel

NAU-Programme Parallel zur Antragstellung für die Betriebsprämie
können in diesem Jahr bis zum 15. Mai erstmals auch ergänzende Agrarumweltmaßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie beantragt werden. Darüber informierten sich vor Kurzem auf Einladung des Landvolk Niedersachsen über 50 Vertreter des Landvolkes und Berater aus der Landwirtschaft auf einer Informationsveranstaltung in Verden.

andwirte in Niedersachsen würden sich dem Anspruch des Grundwasserschutzes stellen, auch wenn die flächendeckenden Zielvorgaben und die Bewertung des Zustandes des Grundwassers nach wie vor nicht nachvollziehbar und überzogen seien, machte Dr. Hans-Christian Hanisch als Vorsitzender des Umweltausschusses im Landvolk Niedersachsen deutlich. Die Hintergründe der festgesetzten Gebiete für spezielle Agrarumweltprogramme zur Minderung der Nitratbelastung des Grundwassers erläuterte Mathias Eberle, Referatsleiter für Grundwasserschutz im Niedersächsischen Umweltministerium (MU). Niedersachsen habe unter Berücksichtigung bundesweiter Vorgaben viele Grundwasserkörper in einen so genannten „schlechten chemischen Zustand" einstufen müssen. Über weitergehende Untersuchungen hätte dann aber eine deutlich kleinere Gebietskulisse ermittelt werden können, in der jetzt für die Bewirtschafter zusätzliche freiwillige Agrarumweltmaßnahmen auf Ackerflächen und eine Zusatzberatung angeboten würden.

Vier W-Maßnahmen

Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen stellte Lothar Nolte aus dem Umweltministerium vor. Dabei handelt es sich um insgesamt vier als W-Maßnahmen im Ackerbau angebotene Programme. Die Landwirte können dabei unter folgenden Varianten auswählen: Anbau von winterharten Zwischenfrüchten, Verzicht auf jegliche Bodenbearbeitung der Maisstoppel bis zur nachfolgenden Frühjahrsbestellung, Verzicht auf eine Einarbeitung von aufgelaufenen Ausfallraps mindestens bis zum 1. Oktober oder den Anbau von Winterrübsen nach früh räumenden Hauptfrüchten.

Hohe Hürden

In der folgenden Diskussion verwiesen mehrere Teilnehmer darauf, dass die hohe Bagatellgrenze von 500 Euro pro Maßnahme, die geforderte fünfjährige Bindung und weitere Nebenbedingungen für viele Landwirte eine Teilnahme trotz guten Willens nahezu unmöglich machen würden. Mehrere Maßnahmen seien auch unter phytosanitären Aspekten kritisch zu sehen und daher nicht oder nur für wenige Landwirte akzeptabel.

Insgesamt erhoffe sich das MU dennoch eine deutliche Minderung von Stickstoffüberschüssen, machten Eberle und Nolte deutlich. Dazu solle auch eine begleitende Beratung zur Verbesserung der Düngeeffizienzen in den Betrieben dienen, die derzeit im Rahmen einer Ausschreibung an Beratungsträger vergeben werde. Eine daraus resultierende niedrigere Nitratkonzentration würde sich im Grundwasser jedoch erst weit nach dem nächsten Stichtag der Wasserrahmenrichtlinie am 22.12.2015 messen lassen.

Längere Fristen?

Daher geht das MU davon aus, dass schon durch die natürlichen Bedingungen eine Fristverlängerung bis 2021 oder 2027 notwendig werden wird, um das strenge Ziel von maximal 50 mg Nitrat pro Liter Wasser flächendeckend zu erreichen. Nähere Informationen zu den geplanten Maßnahmen und die Gebietskulisse nennt die Internetseite des Landwirtschaftsministers www.ml.niedersachsen.de in der Rubrik „Aktuelles und Service/Förderprogramme/Niedersächisches/Bremer Agrarumweltprogramm (NAU/BAU)".

Landwirte, die wissen wollen, ob ihre Flächen in der Zielkulisse für die Maßnahmen liegen, können dieses aus dem Betriebsspiegel auf der Antrags-CD „ANDI" erkennen.

Hartmut Schlepps,
Landvolk Niedersachsen

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