Wiederkäuer jetzt freiwillig impfen!
03. Februar 2010
Immunisierung Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit erfolgt seit Anfang des Jahres bundesweit auf freiwilliger Basis der Tierhalter. Dennoch sollten die Halter von Rindern, Schafen und Ziegen nicht in ihren Impfbemühungen nachlassen, appelliert das Landvolk Niedersachsen. Denn die Blauzungenkrankheit ist noch nicht besiegt.
Gegen eine Fortführung der Pflichtimpfung gegen den Erreger der Blauzungenkrankheit, das Virus BTV8, hatte sich der Bundesrat entschlossen. Nach Meinung der Bundesländer erlaubt es das derzeit erreichte Immunisierungsniveau im Zusammenspiel mit den am Markt verfügbaren Impfstoffen, die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit in die Verantwortlichkeit der Landwirte und Hobbyhalter zu stellen. Die Blauzungenkrankheit ist aber noch nicht überwunden. Der Erreger, der durch Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird, kann auch im Winter im Stall oder z.B. im Misthaufen überleben. Außerdem ist der Erreger in der Wildtierpopulation vorhanden, die damit eine ständige Infektionsgefahr für die Nutztiere darstellt.
Gegen das Virus musste seit 2008 in ganz Deutschland verpflichtend geimpft werden. Seitdem konnte die Krankheit bundesweit nach Angaben des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums erheblich zurückgedrängt werden. So registrierten die Behörden für 2007 noch 21.000 Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Deutschland, 2008 waren es 5.100 und im vergangenen Jahr infizierten sich nur noch 142 Tiere. Die Impfung ist nach Ansicht der Veterinärbehörden die bisher einzig wirksame Schutzmaßnahme gegen die Krankheit, die bei Wiederkäuern harmlos, bisweilen aber auch tödlich verlaufen kann.
In Niedersachsen hat man sich mittlerweile auf die freiwillige Impfung eingestellt. So wird die Niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK) auch in diesem Jahr die Tierhalter bei ihren Schutzmaßnahmen unterstützen, den Impfstoff zur Verfügung stellen und die Kosten dafür gemeinsam mit dem Land übernehmen. In diesem Zusammenhang macht das Landwirtschaftsministerium darauf aufmerksam, dass jede Impfung innerhalb von sieben Tagen in der HIT-Datenbank dokumentiert sein muss. Die niedersächsischen Zuchtverbände weisen überdies darauf hin, dass geimpfte Tiere auch bessere Vermarktungschancen haben. Für den Export in BTV8-freie Länder ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ohnehin zwingend erforderlich! Berücksichtigen sollten Tierhalter in ihrer Entscheidung auch, dass es bei Auftreten der Krankheit in den Beständen keine Entschädigung mehr gibt.
„Da sich die Impfung als sehr effektiv erwiesen hat, wird den Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen dringend empfohlen, ihre Tiere gegen das Blauzungenvirus zu schützen", betont Norbert Meyer, Vorsitzender im Landvolk-Ausschuss für Tierseuchen und Verwaltungsratsvorsitzender bei der TSK. Landwirte sollten ihre Tiere daher auch in diesem Jahr unbedingt rechtzeitig impfen lassen.
3 Fragen an Norbert Meyer, Vorsitzender im Landvolk-Ausschuss für Tierseuchen
Seit Anfang des Jahres erfolgt die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit auf freiwilliger Basis. Hält das Landvolk dies für sinnvoll?
Meyer: Die Rinder- und Schafhalter haben im Jahr 2007 schmerzliche Verluste durch das BT-Virus hinnehmen müssen. Die Krankheitsfälle sind durch die Impfung ab 2008 drastisch reduziert worden. Mittlerweile sind die verfügbaren Impfstoffe etabliert, ihre Wirkung ist nachgewiesen und die Nebenwirkungen sind minimal. Die Freiwilligkeit der Impfung stärkt die Eigenverantwortlichkeit der Tierhalter. Sicherlich möchten wir unsere Tiere vor Leiden bewahren. Ich hoffe daher, dass der größte Teil der Landwirte die Tiere impfen lässt.
Für wen empfehlen Sie die Impfung, wann sollte sie erfolgten?
Meyer: Alle Tiere mit Weidegang sollten auf jeden Fall geschützt werden. Tiere, die bereits 2008 oder 2009 grundimmunisiert wurden, brauchen die Wiederholungsimpfung für einen anhaltenden Schutz. Vor dem Weideaustrieb ist natürlich der ideale Zeitpunkt für eine Impfung. Wer Zuchttiere in BTV8-freie Gebiete exportieren möchte, braucht den Impfnachweis, der dann auch erst 60 Tage nach der Zweitimpfung anerkannt wird. Wir hoffen natürlich alle, dass wir im Jahresverlauf keine anderen Subtypen des Blauzungenvirus im Feld antreffen. Dann muss die Situation neu überdacht werden.
Mit welchen Kosten müssen die Tierhalter rechnen?
Meyer: Der Landwirt muss nur die Durchführung der Impfung mit dem Tierarzt abrechnen. Dies kann nach Stückzahlen oder nach Zeiteinheiten erfolgen. In gut organisierten Betrieben dürfte die Abrechnung nach Stundensätzen am kostengünstigsten sein.
Wichtig ist, dass der Tierarzt die erfolgte Impfung in der HIT-Datenbank dokumentiert. Dazu benötigt er die Hoftierarztvollmacht, die dafür erforderlichen Gebühren übernimmt die TSK.
KS
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