Dorfhelferinnen-Einsatz immer häufiger gefragt



L P D - Kein Grund zur Panik - Seit fast 50 Jahren gilt dieser Grundsatz für Familien auf dem Lande selbst dann, wenn die Hausfrau ausfällt. Denn ob kleine Kinder zu versorgen oder Altenteiler zu betreuen sind, seit 1960 springen in derartigen Notsituationen die hochqualifizierten Fachkräfte des Evangelischen Dorfhelferinnenwerks (DHW) in den Familien ein, berichtet der Landvolk-Pressedienst. Im ländlichen Raum sind die 155 fest angestellten Dorfhelferinnen seit langem eine unverzichtbare Hilfe, wenn Hausfrauen und Mütter aus gesundheitlichen Grünen – zum Beispiel bei Krankheit, Schwangerschaft oder Kur – den Haushalt nicht führen können. Auch bei akuten Anlässen wie einem Unfall oder gar bei einem Todesfall kann die Unterstützung in Anspruch genommen werden. Die außerlandwirtschaftlichen gesetzlichen Krankenkassen erkennen zwar zunehmend den Dienst der hochqualifizierten Fachfrauen an, bis jetzt handelt es sich dabei immer noch um Einzelfälle. Immer häufiger werden die Dorfhelferinnen dagegen vom Jugendamt für Familien in besonderen Lebenssituationen angefordert.

Schließlich können die Dorfhelferinnen aufgrund ihrer langen und umfassenden Ausbildung alle Arbeitsbereiche in der Familie, von der Säuglingspflege oder der Kindererziehung bis hin zur Krankenpflege und Hauswirtschaft, abdecken. Die gerade im Familieneinsatz gefragte große Flexibilität und Anpassung an die Familiengewohnheiten bringen die Frauen ebenfalls mit. In der Regel sind die Dorfhelferinnen täglich acht Stunden für die Familie da und sorgen dafür, dass der Haushalt in der gewohnten Weise weiterläuft. Im vergangenen Jahr ist der Bedarf nach den Fachkräften der insgesamt 38 Einsatzstationen des DHW noch einmal gestiegen, rund 15.571 Einsatztage haben sie bei hilfebedürftigen Familien geleistet. „Und der Bedarf nimmt weiter zu, er übersteigt sogar manchmal unsere Kapazitäten“, sagt Gabriele Lübke-Beimdieck, Geschäftsführerin des DHW.

Ob eine Dorfhelferin in einer Familie zum Einsatz kommen kann, ist jedoch abhängig von den Bestimmungen der Sozialversicherungsträger der betroffenen Mutter, also beispielsweise der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft oder des Rentenversicherungsträgers. Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligen den Einsatz in der Regel, wenn entweder drei Kinder unter 12 Jahren, zwei Kinder unter sechs Jahren, ein Säugling bis zu 9 Monaten, ein hilfebedürftiges Kind im Haushalt zu versorgen sind oder eine andere außergewöhnliche Situation in der Familie vorliegt und wenn keine andere im Haushalt lebende Person helfen kann. Aufgrund des großen Bedarfs sucht das DHW kontinuierlich nach qualifiziertem Berufsnachwuchs. Wer sich für den Einsatz der Dorfhelferinnen interessiert oder nähere Informationen zur Ausbildung wünscht, sollte sich in Verbindung setzen mit: Ev. Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V., Archivstr. 3, 30169 Hannover, Tel.: (0511) 1241- 539, Fax: -977, E-mail: dhw@evlka.de. (LPD 31/2008)



Donnerstag, 7. August 2008

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