Agrargelder werden offengelegt



Transparenz  Niedersachsens Bauern werden in Kürze Post aus dem Landwirtschaftsministerium erhalten. Hintergrund ist die von der EU-Kommission angestoßene Transparenzinitiative, die eine Veröffentlichung der Empfänger von Agrargeldern vorsieht. Bund und Länder sind aufgefordert, die EU-Vorgaben umzusetzen.

Betroffen von der Transparenzinitiative sind sowohl Empfänger von Beihilfen aus der so genannten ersten Säule, d.h. dem europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), als auch aus der zweiten Säule, dem europäischen Landwirtschaftsfonds zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).

Ab April 2009 im Internet

Bei den EGFL-Zahlungen wird unterschieden zwischen den Direktzahlungen (Betriebsprämie) und sonstigen Zahlungen, hierunter fallen Zuwendungen für die Durchführung von Marktordnungsmaßnahmen. Die Veröffentlichung soll für den EGFL-Bereich für alle ab dem 16. Oktober 2007 erhaltenen Beihilfen und damit die Betriebsprämie 2008 erfolgen. Diese Zahlungen sollen am 30. April 2009 veröffentlicht werden. Genannt werden Name des Zuwendungsempfängers, sein Wohnort und der erhaltene Betrag.

Diese Empfänger von Beihilfen, die nun im Internet veröffentlicht werden sollen, müssen nach der EU-Verordnung rechtzeitig vor der Veröffentlichung informiert werden. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruchsrecht nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen besteht. Die Ablehnung des Widerspruchs gegen die Veröffentlichung muss durch einen Verwaltungsakt erfolgen.
Sollte der Verwaltungsrechtsweg eröffnet werden, besteht bis zur Entscheidung aufschiebende Wirkung. Für ein Klageverfahren ergibt sich der Verwaltungsrechtsweg nach dem Wohnortprinzip. Nach den EU-Vorgaben ist ein Widerspruch jedoch nur in ganz besonderen, in der Person des Empfängers liegenden wichtigen Ausnahmefällen begründet, z.B. bei drohender Gefahr für Leib und Leben. Der Widerspruch ist beim Landwirtschaftsministerium (Zahlstelle – Referat 301.2) einzureichen. Hier werden auch die Daten für die Veröffentlichung bereitgestellt.

Information im August

Die Rechtsgrundlage auf EU-Ebene wurde im März 2008 veröffentlicht und gab damit die konkrete Umsetzung in den Mitgliedstaaten vor. Damit war es zeitlich nicht möglich, die Antragsvordrucke „Sammelantrag 2008“ sowie andere Antragsvordrucke entsprechend zu gestalten und mit den notwendigen Informationen zur Transparenzinitiative zu versehen. In Niedersachsen werden daher die Beihilfeempfänger durch ein Informationsschreiben über die Transparenzinitiative und das Widerspruchsrecht informiert. Dieses soll Ende August 2008 erfolgen. Die von der EU vorgesehene vierwöchige Frist vor dem Veröffentlichungsdatum wird damit in jedem Fall eingehalten. Dies trifft auch Veröffentlichung der Empfänger von ELER-Mitteln zu. Alle nach dem 1. Januar und bis zum 15. Oktober 2007 erhaltenen Beihilfen voraussichtlich im Dezember 2008 öffentlich gemacht. Die EU hatte den 30. September 2008 vorgeschlagen. Im Rahmen des ELER werden alle Fördermittel (ELER- und nationale Kofinanzierungsmittel) in einem einzigen Betrag zusammen gefasst.

Sofern Landwirte sowohl aus der ersten Säule (Betriebsprämie) als auch aus der zweiten Säule (ELER, z.B. AFP) Fördermittel erhalten haben, sind die Mitgliedsstaaten nach den EU-Vorgaben zusätzlich verpflichtet, die aus dem EGFL und ELER erhaltenen Beträge zusammen zu rechnen und als Gesamtförderungsbetrag auszuweisen.

Daten von der Zahlstelle

In Deutschland erfolgt die Veröffentlichung der Daten zentral von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Zahlstellen der Länder stellen der BLE die entsprechenden Daten zur Verfügung.

Der Deutsche Bauernverband hat mit Nachdruck gegen die Veröffentlichung der Daten im Rahmen der Transparenzinitiative argumentiert – ohne Erfolg. Dieser konnte nicht erreicht werden, weil die Transparenzinitiative auch in anderen Bereichen greift. So sind insbesondere die Empfänger von Wirtschaftsfördermitteln aus dem europäischen Fonds für die Regionalentwicklung (EFRE) oder aus dem europäischen Sozialfonds (ESF) von der Transparenzinitiative betroffen.

Die Umsetzung im gewerblichen Bereich soll teilweise anders geregelt werden. Der Bauernverband arbeitet zurzeit daran, hier auf eine Gleichbehandlung hin zu wirken.

Dr. Wilfried Steffens,
Landvolk Niedersachsen








Mittwoch, 6. August 2008

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