Stilllegung zu den Akten



Herbstaussaat  Eine Mitteilung an alle Landwirte zur Abschaffung der Flächenstilllegung hat die Europäische Kommission im Amtsblatt C veröffentlicht. Darin wies die Brüsseler Behörde darauf hin, dass ihr entsprechender Vorschlag die "logische Folge" der Verordnung 1107/2007 des Rates sei, mit der der Satz der obligatorischen Flächenstilllegung auf Null gesetzt worden sei. Damit wird die Stilllegung zu den Akten gelegt. Aufgrund des Vorschlags seien die Landwirte nicht mehr verpflichtet, Flächen aus der landwirtschaftlichen Erzeugung zu nehmen, um den mit ihren Zahlungsansprüchen festgesetzten Betrag zu erhalten. Die besonderen Zahlungsansprüche für Flächenstilllegungen würden in normale Zahlungsansprüche umgewandelt. Die Landwirte könnten diese Bestimmung bereits für die Herbstaussaat 2008 und die Frühjahrsaussaat 2009 nutzen, erklärte die EU-Kommission. Auch wenn es sich bei der Mitteilung noch nicht um eine rechtskräftige Vorschrift handelt, bewirkt sie nach Einschätzung des Landvolkes Niedersachsen einen Anspruch auf Vertrauensschutz und kann in der Beratung und Anbauplanung entsprechend berücksichtigt werden. Die Problematik der Stilllegungsfähigkeit von Flächen wird bei der angekündigten Umsetzung ebenfalls entfallen. Die Möglichkeit einer Aktivierung von Zahlungsansprüchen über freiwillig stillgelegte Flächen bleibt unberührt.
AgE/LPD








Mittwoch, 30. Juli 2008

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