Änderung der Saldierung würde deutsche Milcherzeuger schwächen
Saldierung Durch den Beschluss des EU-Agrarrates vom März 2008 wurden die nationalen Milchquoten um 2 % erhöht. In Deutschland liegt diese Menge bereits in der nationalen Reserve. Sollten diese Mengen nicht dem einzelnen Milcherzeuger zugewiesen werden, stehen sie zwingend über die nationale Reserve den Überlieferern zur Saldierung zur Verfügung.
Denn nach geltendem EU-Recht müssen in jedem Mitgliedstaat zwingend Überlieferungen mit Unterlieferungen verrechnet, das heißt saldiert werden. National darf von dieser Regelung nicht abgewichen werden. Die Superabgabe darf also nur erhoben werden, wenn die nationale Quote insgesamt überschritten wird.
Sofern die nationale Quote nicht überschritten wird, darf auch bei einzelbetrieblichen Überlieferungen keine Superabgabe erhoben werden. Wurde im Zuge der üblichen „Vorauszahlungen“ bereits die Superabgabe erhoben, müssen diese Mittel an die Überlieferer zurückerstattet werden.
Wird soviel Milch produziert, dass die nationale Quote überschritten wird, ist für diese Überlieferung eine Superabgabe nach Brüssel zu zahlen. Zieht ein Mitgliedstaat in diesem Fall mehr Superabgabe von den Landwirten ein, als nach Brüssel zu zahlen ist, müssen die zuviel erhobenen Abgaben ganz oder teilweise • nach objektiven Kriterien an die Milcherzeuger wieder ausgeschüttet werden und/oder • für Milchrentenprogramme eingesetzt werden (Als Entschädigung von Milcherzeugern, die sich verpflichten, ihre Milchproduktion aufzugeben. Die freigesetzten Quoten kommen in die nationale Reserve).
Wenn im Rahmen von diesen Milchrentenprogrammen Quoten herausgekauft werden, bleiben diese marktwirksam. Entweder stehen diese Quoten im Rahmen der nationalen Reserve zur Saldierung zur Verfügung oder werden wieder an bestimmte Betriebe nach Kriterien wie geografische Lage, maximale Besatzdichte, Höhe der Überschreitung, Höhe der Referenzmenge des Betriebs verteilt.
Eine Änderung/Abschaffung der nationalen Saldierung würde zurück zu einer sehr starren Quotenregelung mit steigenden Quotenpreisen führen. Als rein nationale Maßnahme würde dies im Ergebnis die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milcherzeuger im europäischen und internationalen Vergleich mindern. red/wim
Mittwoch, 30. Juli 2008
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