"Liebe macht blind" - Rehe gefährden den Straßenverkehr
Sie gehören leider inzwischen zum gewohnten Bild des Sommers: getötete Wildtiere am Straßenrand. Besonders von Mitte Juli bis Mitte August meldet die Polizei sehr viel mehr Unfälle als in den übrigen Monaten. Eine der Ursachen dafür ist die Fortpflanzungszeit der Rehe, die sogenannte „Blattzeit“. Während dieser Zeit sind die Rehböcke auf der Suche nach paarungsbereiten Ricken tatsächlich „blind vor Liebe“ und achten noch weniger als sonst auf die Gefahren des Straßenverkehrs, zitiert der Landvolk-Pressedienst die Landesjägerschaft Niedersachsen. Die Böcke treiben die Ricken oder verfolgen Nebenbuhler. Quer durch Feld und Wald und natürlich auch über Straßen und Schienen geht die wilde Jagd. Normalerweise halten sich die Tiere von den Verkehrswegen fern, doch während der Blattzeit folgen sie hauptsächlich ihrem Fortpflanzungstrieb.
Wenn Rehwild flirtet, sollte der Autofahrer besonders vor- und umsichtig sein. Oft auch am helllichten Tag queren die Tiere Straßen – nicht wie gewöhnlich in der Dämmerung. Darum häufen sich jetzt die Verkehrsunfälle mit Rehwild. Auch für Auto- und besonders Motorradfahrer geht ein Zusammenprall mit einem Reh nicht immer glimpflich aus, ganz abgesehen vom Schaden am Fahrzeug. Die Landesjägerschaft Niedersachsen bittet deshalb alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Vorsicht und angepasste Geschwindigkeit. Dies gilt besonders für unübersichtliche Straßenabschnitte entlang von Wäldern und Feldern. Auch in Bereichen ohne Warnschild für Wildwechsel sollten Autofahrer aufmerksam sein. Außerdem gilt: Ein Reh kommt selten allein, meist folgt auf die Ricke noch der interessierte Bock.
Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall sollte der Autofahrer aus eigenem Interesse die Polizei oder den zuständigen Revierinhaber bzw. Förster benachrichtigen. Die Versicherungen regulieren einen Schaden nach einem Wildunfall normalerweise nämlich nur dann, wenn der Geschädigte eine entsprechende Bescheinigung vorweisen kann. Keinesfalls dürfe man überfahrenes Wild, und sei es auch „nur ein Hase“ als „Ersatz“ für den entstandenen Schaden in den Kofferraum laden und für die heimische Küche abtransportieren. Ein Laie könne nicht mit Sicherheit beurteilen, ob das Wild von Wildkrankheiten befallen sei, die auch für den Menschen gefährlich werden könnten. Zudem ist diese eigenmächtige „Schadensregulierung“ nach der Gesetzgebung Wilderei und wird nach dem Strafgesetzbuch geahndet.
Donnerstag, 24. Juli 2008
Zurück Nach oben
|