Vorschläge der EU-Kommission stoßen auf Ablehnung
Health Check Die Europäische Kommission will die Milchquoten in den nächsten Jahren stärker aufstocken, als sie bislang geplant hatte. Das geht aus den am Dienstag vom Kommissionskollegium verabschiedeten Gesetzesvorschlägen zum Gesundheits-Check der gemeinsamen Agrarpolitik hervor.
Bundesregierung und Bauernverband machen im Streit um die vorgeschlagenen Kürzungen gegen die EU-Kommission mobil. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) sagte, Belastungen von mehr als 400 Mio. Euro für deutsche Bauern seien nicht hinnehmbar. Der Deutsche Bauernverband bekräftigte seine Ablehnung und wehrt sich gegen eine erneute Reform. 2003 war den Landwirten „politische Verlässlichkeit“ versprochen worden. Klare Perspektiven vermisst der Berufsstand in erster Linie in der Milchpolitik.
Unter dem Eindruck der Nahrungskrise schlug die Brüsseler Behörde vor, die Quoten von 2009/10 bis 2013/14 um jeweils 1 % und damit insgesamt 5 % anzuheben. Der ursprüngliche Vorschlagsentwurf sah eine Aufstockung der Garantiemengen um 4 % vor, bevor das Quotensystem im Jahr 2015 ausläuft. Zugleich hielt sich die Kommission ein Hintertürchen für weitere Quotenanhebungen offen. Vor Ende Juni 2011 und damit anderthalb Jahre früher als zunächst geplant will sie dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat über die Bedingungen für die Beendigung der Quotenregelung sowie mögliche weitere Quotenaufstockungen beziehungsweise Kürzungen der Strafabgabe berichten. Damit kommt der Umfang der Milchquoten bei der nächsten, die Zeit nach 2013 betreffenden EU-Agrarreform voraussichtlich erneut auf den Prüfstand. Der Vorschlag komme angesichts der hohen Nahrungsmittelpreise zur rechten Zeit, sagte EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel. Die Kommission will dafür sorgen, dass die Landwirte weniger Einschränkungen unterworfen sind sowie besser auf die Marktsignale und auf die weltweit steigende Nachfrage reagieren können.
Den von Deutschland geforderten Milchfonds findet man in dem Vorschlagspaket vergeblich. Stattdessen schlägt die Kommission vor, den bisherigen Artikel 69 der horizontalen EU-Beihilfeverordnung so zu ändern, dass künftig 10 % der für einen Sektor vorgesehenen Direktbeihilfen nicht nur innerhalb eines Produktionszweigs, sondern auch sektorübergreifend umgeschichtet werden können. Die Mittel sollen unter anderem verwendet werden können, um Benachteiligungen von Milcherzeugern sowie Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter auszugleichen oder um Maßnahmen des Risikomanagements zu finanzieren, beispielsweise Ernteversicherungen oder Fonds auf Gegenseitigkeit gegen Pflanzenkrankheiten und Tierseuchen. Auch an den übrigen Eckpunkten des Reformprojekts hielt die Kommission fest. Dazu zählen die progressive Modulation, die Ausweitung der Entkopplung, die Ausdünnung der Marktstützungsmaßnahmen und die Finanzierung neuer Maßnahmen zugunsten des Klima- und Artenschutzes, der erneuerbaren Energien sowie des Wassermanagements. Außerdem will die Kommission die Cross-Compliance-Regeln auf die Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen ausweiten. Der derzeitige Modulationssatz von 5 % soll in den Jahren 2009 bis 2012 in Zwei-Prozent-Schritten auf 13 % angehoben werden.
Großbetriebe sollen höhere Beihilfekürzungen zugunsten der ländlichen Entwicklung hinnehmen müssen. Betriebe, die mehr als 100.000 Euro pro Jahr an Direktzahlungen erhalten, sollen eine Anhebung der Modulationsrate um zusätzlich 3 %, das heißt bis zum Jahr 2012 auf 16 %, verkraften. Betrieben mit Beihilfeumfängen von mehr als 200.000 Euro drohen zusätzliche Einschnitte von 6 % - womit der Modulationssatz auf 19 % stiege -, und Betrieben mit Beihilfesummen ab 300.000 Euro zusätzliche Kürzungen von 9 %, was bis 2012 einer Modulationsrate von 22 % entspräche.
AgE/dpa
Mittwoch, 21. Mai 2008
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