Erste Rinder werden im Mai geimpft
Im August 2006 wurde in Mitteleuropa erstmals die bis dahin auf den südeuropäischen Raum begrenzte Blauzungenkrankheit (BT) festgestellt. Fast 24.000 Fälle wurden den amtlichen Veterinären seitdem gemeldet. Nun soll die rasante Ausbreitung der Krankheit durch eine flächendeckende Impfung gestoppt werden. Dr. Uta Flebbe von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse schildert, wie diese in Niedersachsen gehandhabt werden soll.
Erste Impfstofflieferungen sollen Mitte Mai erfolgen. Diese Impfstoffe werden auf die an Nordrhein-Westfalen angrenzenden Landkreise verteilt und sind ausschließlich für die Impfung bei Rindern zu verwenden. Ende Mai soll der Impfstoff für Schafe und mit Beginn am 6. Juni wöchentlich der Impfstoff für Rinder geliefert werden. Schafe und Ziegen müssen einmal, Rinder je nach Impfstoff im Abstand von 21 bzw. 28 Tagen zweimal geimpft werden. Die zweite Impfung muss mit demselben Impfstoff erfolgen wie die erste. Der Einsatz des noch nicht zugelassenen Impfstoffs wird durch eine Eilverordnung des Bundes ermöglicht. Die Impfung soll empfänglichen Tieren möglichst vor der aktiven Gnitzenzeit im Sommer einen Schutz ermöglichen. Mit dem Impfstoff erhalten die Veterinärämter einen von der Tierseuchenkasse erarbeiteten hellblauen Impfschein. Dieser Impfschein wird mit dem Impfstoff an die Tierärzte weitergegeben. Mit Hilfe dieses Impfscheines wird die Impfung gegen über dem Veterinäramt dokumentiert. Gleichzeitig kann mit dem Impfschein eine Beihilfe für die Impfgebühren bei der Tierseuchenkasse beantragt werden. Die Beihilfe für die Impfung bei Rindern beträgt 2,03 €/Tier, bei Schafen werden 1,80 €/Tier, mindestens jedoch 25,00 € je Bestand gewährt. Die Impfbeihilfe kann wie bisher bei BHV1 auch bei BT an den Haustierarzt abgetreten wer-den. Impfungen gegen Blauzungenkrankheit werden bundesweit als Pflichtimpfung für Rinder, Schafe und Ziegen angeordnet werden. Damit kommt es zu einer Flächenimpfung, wie sie zuletzt bis 1991 gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS) jedes Jahr einmal durchgeführt wurde.
Wie damals bei MKS ist es auch jetzt bei BT sinnvoll, alle Bestände als Gesamtbestand zu impfen. Vor der Impfung muss jedoch in jedem Fall entschieden werden, wie die Impfung des Bestandes erfasst werden soll. Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: 1. die Einzeltierkennzeichnung jedes geimpften Tieres in HI-Tier und 2. die Bestandskennzeichnung in HI-Tier. Für beide Kennzeichnungsmöglichkeiten sind in Niedersachsen wiederum zwei Wege vorgesehen: 1. die Kennzeichnung durch den Hoftierarzt und 2. die Bestandskennzeichnung durch das örtlich zuständige Veterinäramt Für alle Betriebe, die Zuchttiere verkaufen, empfiehlt sich die Einzeltierkennzeichnung in HI-Tier. Dadurch lassen sich Schwierigkeiten bei später notwendig werdenden Attesten leicht vermeiden. Damit der Hoftierarzt die Kennzeichnung in HI-Tier vornehmen kann, muss ihm eine so genannte Hoftierarztvollmacht erteilt werden. Mit dieser Vollmacht erhält der Hoftierarzt das Recht, ausschließlich für den die Vollmacht erteilenden Betrieb die Kennzeichnung der BTV-8-Impfung in HI-Tier vorzunehmen. Eine Kennzeichnung durch Tierhalter selbst ist nicht möglich. Die bei Freischaltung für den Hoftierarzt in HI-Tier anfallenden Kosten übernimmt die Tierseuchenkasse für alle Vollmachten, die bis zum 31.12.2009 erteilt werden. Die Impfkennzeichnung in HI-Tier muss unabhängig davon, ob es sich um eine Einzeltier- oder Bestandskennzeichnung handelt, innerhalb von sieben Tagen nach der Impfung vorgenommen werden. Nach Ablauf dieser sieben Tage ist eine Kennzeichnung in HI-Tier nicht mehr möglich. Später notwendig werdende Atteste müssen, wenn keine Einzeltier- oder Bestandskennzeichnung innerhalb der sieben Tagesfrist erfolgt ist, durch Einzelbescheinigungen des Haustierarztes belegt werden. Die dadurch anfallenden Kosten trägt der Tierhalter.
Das muss der Tierhalter tun:
Um die Flächenimpfung gegen die Blauzungenkrankheit möglichst reibungslos umsetzen zu können, haben die Tierseuchenausschüsse des Landvolks Niedersachsen und der Tierärztekammer Niedersachsen gemeinsam Vorbereitungen besprochen. In einer ersten Sitzung Mitte April verständigten sich die Vertreter dieser Ausschüsse auf einen Impfplan. Die Tierhalter müssen mit folgenden Maßnahmen dazu beitragen, dass die Impfung erfolgreich umgesetzt werden kann: 1. Der Tierhalter meldet sich beim Hoftierarzt, um einen Impfplan abzusprechen. Dazu zählt die Absprache über Zeit der Impfung sowie Zahl und Standort der Tiere (Stall oder Weide). 2. Entscheidung über eine Einzeltier- oder Bestandskennzeichnung, 3. Erteilung einer Hoftierarztvollmacht oder 4. sofern keine Vollmacht erteilt werden soll, Ausdruck des Tierbestandes aus HI-Tier als Impfliste zum vereinbarten Impftermin. 5. saubere Schutzkleidung und 6. Fixiermöglichkeit für Tiere. Erhöht sich der Aufwand bei der Aufwand bei der Impfung für den Tierarzt, weil der Tierhalter ihm nicht die notwendige Hilfestellung anbietet, muss der Tierhalter die Mehrkosten direkt tragen. TSK
Freitag, 2. Mai 2008
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