Ab sofort Bulgaren einsetzbar



Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit teilt mit, dass aufgrund des fortgeschrittenen Verhandlungsstandes mit Bulgarien davon ausgegangen wird, dass die Erweiterung der Vermittlungsabsprache auf die Landwirtschaft und das Schaustellergewerbe kurzfristig in Kraft treten wird. Damit ist es ab sofort möglich, bulgarische Saisonarbeitskräfte auch in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Obst- und Gemüseverarbeitung einzusetzen. Die örtlichen Agenturen für Arbeit sind angewiesen worden, ab sofort Einstellungszusagen/Arbeitsverträge (EZ/AR) für bulgarische Arbeitskräfte entgegenzunehmen und an die ZAV weiterzuleiten. Die ZAV stellt sicher, dass die vorliegenden Einstellungszusagen umgehend nach Inkrafttreten der erweiterten Vermittlungsabsprache bearbeitet und an die bulgarische Beschäftigungsagentur weitergeleitet werden.



Mittwoch, 9. April 2008

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