Impfanordnung auch für Rinder



Blauzungenkrankheit  Nicht nur Schafe und Ziegen, sondern auch Rinder sollen im Frühjahr gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden. Die Bundesregierung hat ihre Impfanordnung entsprechend ausgeweitet. Bis Mitte Mai wollen vier Hersteller einen Impfstoff vorlegen, der allerdings noch zugelassen ist. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat die Hersteller gebeten, für eine Impfstoffstudie entsprechende Muster bis Anfang März bereit zu stellen. Mit der Impfung sollen die klinischen Erscheinungen auch damit auch die wirtschaftlichen Folgeschäden der Blauzungenkrankheit reduziert werden.

Nach Aussage des Bundeslandwirtschaftsministeriums kann es im Einvernehmen mit den Bundesländern eine Ausnahme von der Impfpflicht bei Rindern geben. Diese wird bei Mastbeständen wie auch bei Tieren für sinnvoll erachtet, die auf natürlich immunisiert wurden. Allerdings kann es aufgrund der erhöhten Zeitaufwandes und der damit einhergehenden Zeitverzögerung bei der Impfkampagne keine Untersuchung der Tiere  auf Antikörper geben. Das Landvolk Niedersachsen setze sich dafür ein, die Ausnahmen von der Impfpflicht mit Hilfe einer allgemeinen Verfügung unbürokratisch abzuwickeln.

Die Kofinanzierungssätze für die Impfkampagne durch die Europäische Union sollen nach ersten Zusagen nun doch geringer ausfallen. Als Begründung wird eine Redzierung der Kosten angeführt. Danach ist jetzt ein Zuschuss von 50 Cent je Todimpfstoff und 20 Cent je Lebensimpfstoff vorgesehen. Für die Impfung selbst gibt es ein Euro je Rind und 15 Cent je Schaf aus der EU-Kasse. Damit lägen die angekündigten EU-Kofinanzierungssätze von 100 % für den Impfstoff und 50 % für die Anwendung deutlich unter den Kosten für die Impfung. Die Mitgliedsstaaten setzen dafür einen Betrag von zwei bis vier Euro je Tier an. In Niedersachsen hat die Tierseuchenkasse angekündigt, sowohl die Kosten für den Impfstoff als auch die Impfung durch den Tierarzt zu übernehmen. 

AgE/dpa/Br




Dienstag, 26. Februar 2008

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