Steuerstufen strecken
Biokraftstoffe Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, für reine Biokraftstoffe das Ende 2007 geltende Steuerniveau wiederherzustellen. Die Länderkammer begründete diese Forderung in einer Stellungnahme zum achten Gesetz zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes mit der deutlich verschärften Wettbewerbssituation. Der Bundesrat verlangte darüber hinaus, die Energiebesteuerung von Bio- und Mineralkraftstoffen auf deren Energiegehalt zu beziehen sowie eine Umstellung der Besteuerung auf der Grundlage des Klimabeitrags zu prüfen.
Bereits im vergangenen Herbst hatte die Länderkammer erfolglos für ein Aussetzen der Steuererhöhung auf reine Biokraftstoffe wie Pflanzenöl und Biodiesel gestimmt. Mittlerweile ist für Biodiesel die Steuererhöhung um 6 auf 15 Cent/l in Kraft getreten. Der im Energiesteuergesetz verbindlich vorgeschriebene Stufenplan für die Besteuerung von reinen Pflanzenölen und Biodiesel wirke den umwelt- und klimapolitischen Zielen und der bisherigen Förderung entgegen, heißt es in der Stellungnahme bezüglich der Meseberger Beschlüsse der Bundesregierung vom August 2007.
Kritisch nahm der Bundesrat zu der ab 2015 geplanten Umstellung der Beimischungsquote für Biokraftstoffe auf die Kohlendioxydeinsparung Stellung. Die Länderkammer lehnte eine Festlegung auf eine CO2-Einsparung von 5 % im Jahr 2015 beziehungsweise 10 % im Jahr 2020 mit der Begründung ab, dass für eine solche Festlegung bereits zum jetzigen Zeitpunkt die dringend erforderlichen europaweiten Abstimmungen zu Kraftstoffnormen, Nachhaltigkeitsanforderungen und zur Festlegung von Biokraftstoffzielen bislang nicht abgeschlossen seien. Nationale Alleingänge führten nur dazu, dass sich der bereits erhebliche Preisabstand bei Benzin und Diesel zwischen Deutschland und den meisten seiner Nachbarländer sogar noch erhöhe. Nicht einverstanden zeigte sich die Länderkammer mit den im Entwurf zur Nachhaltigkeitsverordnung festgelegten Werten für die Bestimmung des Treibhausgasminderungspotenzials von Biokraftstoffen. Der Entwurf würde dazu führen, dass europäische Biomasserohstoffe regelmäßig schlechter beurteilt würden. Das würde zu massiven Wettbewerbsnachteilen führen, ohne dass die ökologische Gesamtbilanz der Produktion in außereuropäischen Exportstaaten gewährleistet oder verbessert würde.
In einer separaten Entschließung zur Beimischung von Biokraftstoffen forderte der Bundesrat, in der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung statt der bisher geplanten CO2-Einsparung von 30 beziehungsweise 40 % eine Mindesteinsparung von 50 % Kohlendioxyd bei Biokraftstoffen gegenüber den fossilen Pendants festzuschreiben. Dies sei bereits heute erreichbar und eine klimapolitisch sinnvolle Zielsetzung.
AgE
Mittwoch, 20. Februar 2008
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