Länder kompromissbereit
Erbschaftsteuer Der Bundesrat wird voraussichtlich weitere Verbesserungen für die Landwirtschaft bei der Novelle der Erbschaftsteuer fordern. Der Agrarausschuss der Länderkammer empfahl mit deutlicher Mehrheit, auch verpachtete Betriebe in die vorgesehenen Verschonungsregeln einzubeziehen. Daneben sprach sich das Gremium dafür aus, die im Gesetzentwurf enthaltene Verpflichtung zur Weiterführung eines landwirtschaftlichen Betriebes nach dem Erbfall von 20 Jahren deutlich zu verkürzen. Ferner will der Ausschuss sichergestellt wissen, dass auch die Waldnutzung aufgrund ihrer erheblichen Gemeinwohlleistungen im Erbfall nicht zu einer unangemessenen Erbschaftsteuer führen dürfe. Vorgeschlagen wird eine vom Ertragswert abgeleitete Mindestwertermittlung nach Baumartengruppen und Ertragsklassen. Schließlich verlangt der Agrarausschuss die Einführung eines Schwellenwerts bei der Veranlagung von kleinen Betrieben, soweit der Vermögenswert die Summe von 150 000 Euro nicht übersteigt. AgE
Mittwoch, 6. Februar 2008
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