Letzte Gelegenheit!
Unfallrenten Die Abfindungsaktion so genannter Kleinrenten aus der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung stieß auf unerwartet großes Interesse. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind nahezu aufgebraucht. Alle Personen, die auf Grund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufsunfähigkeit und einer daraus resultierenden Erwerbsminderung von weniger als 50 % eine Rente erhalten, können sich diese kapitalisieren und als Abfindung auszahlen lassen. Unentschlossene, die angeschrieben wurden und jetzt noch einen Abfindungsantrag stellen wollen, sollten sich umgehend vom Kreislandvolkverband beraten lassen und bei Bedarf einen Antrag stellen. Das Ende der als „Windhundverfahren“ angeboten Aktion ist absehbar. Ml
Mittwoch, 30. Januar 2008
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