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Landvolk schlägt Alarm - Verschwendung landwirtschaftlicher Nutzflächen ist unverantwortlich
Der Schutz von Natur- und Kulturlandschaft vor Beeinträchtigungen ist ein allgemein anerkanntes gesellschaftliches Ziel. Ein breiter Konsens besteht grundsätzlich auch darüber, dass ein qualitativer Schutz des Bodens vor Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge und Schadstoffanreicherung notwendig ist.
Unsere Böden sind aber in erster Linie auch eine unverzichtbare und nicht zu vermehrende Ressource zur Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen. Die für diese Zwecke verfügbare Fläche wird seit Jahrzehnten immer kleiner, insbesondere durch den Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr. In 2005 gingen in Deutschland täglich 118 ha, seit 2002 durchschnittlich 114 ha pro Tag überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen nahezu unwiederbringlich verloren. Die derzeit brach liegende Industrie- und Gewerbefläche wird auf mehr als 70.000 ha geschätzt.
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung war bisher eines der wenigen Instrumente, die dem Flächenverbrauch entgegengewirkt haben. Bei den landwirtschaftlich nutzbaren Flächen jedoch verschlechtern die gesetzlichen Vorgaben die Verfügbarkeit sogar. Regelmäßig werden für jeden Hektar Flächenverlust durch Versiegelung oder andere Beeinträchtigungen zusätzlich Nutzflächen im Verhältnis von bis zu 1 : 3 für Kompensationsmaßnahmen in Anspruch genommen. Eine Aufrechthaltung der bisherigen wirtschaftlichen Nutzung dieser Flächen wird dabei unmöglich, teilweise fallen die Flächen auf unabsehbare Zeit völlig aus der Nutzung. Daneben ist eine zunehmende Vernachlässigung von notwendigen Pflegemaßnahmen sowohl in hoheitlich geschützten Gebieten als auch auf vorhandenen Kompensationsflächen festzustellen. Der Bedarf an landwirtschaftlicher Nutzfläche für die Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen sowie Klima schonende Bioenergieerzeugung steigt weltweit und wird durch anhaltendes Bevölkerungswachstum weiter zu nehmen.
Aus wirtschafts-, umwelt- und sicherheitspolitischen Überlegungen heraus ist deswegen ein leichtfertiger Umgang mit landwirtschaftlicher Nutzfläche unverantwortlich.
Das Landvolk Niedersachsen fordert eine qualitative Verbesserung der Eingriffsregelung und eine Abkehr vom bisherigen quantitativen Ansatz.
Das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch bis zum Jahre 2020 auf 30 ha zu senken, wird ohne Abstriche begrüßt. Dazu ist bei Neuversiegelungen ein klarer Kompensationsvorrang in Form von Entsiegelungen gesetzlich zu verankern.
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Kompensationsregelungen, die zur Inanspruchnahme von weiteren land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen führen, werden abgelehnt. Ersatzzahlungen müssen Vorrang vor Ersatzmaßnahmen haben, wenn ein funktionaler Ausgleich im Flächenverhältnis 1:1 vom Vorhabenträger nicht realisiert werden kann.
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Qualitative Verbesserungen im Natur- und Landschaftsschutz müssen Vorrang vor einer Ausdehnung von hoheitlich geschützten Gebieten oder zwangsweise extensivierten oder renaturierten Kompensationsflächen haben. Der Ankauf von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen aus Mitteln der Ersatzzahlung wird daher grundsätzlich abgelehnt.
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Einnahmen aus Ersatzzahlungen sind vorrangig zu verwenden für
Entsiegelungen und Sanierung von belasteten Flächen
Honorierung produktionsintegrierter, freiwilliger Agrarumweltmaßnahmen
Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten und auf bestehenden Kompensationsflächen.
Montag, 18. Dezember 2006
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