Polnische Saisonarbeiter: Sozialversicherungsformulare zum Download

Seit dem EU-Beitritt Polens zum 01.05.2004 unterliegen polnische Arbeitnehmer und Selbständige, für die im Heimatland Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, auch bei einer Beschäftigung in Deutschland der polnischen Sozialversicherung. Jede betroffene polnische Saison-AK muss daher den Vordruck "E 101", der von seiner polnischen Sozialversicherung ausgefüllt und abgestempelt worden ist, mitbringen und seinem deutschen Arbeitgeber aushändigen. Dieser nimmt den Vordruck zu den Lohnunterlagen.

Die Download-Datei enthält den Vordruck "E 101" in deutscher und in polnischer Sprache, ferner  notwendig gewordene Ergänzungen zum Arbeitsvertrag und den Vordruck "E 111" (Übergangsbescheinigung Europäische Krankenversicherungskarte) in deutscher Sprache.

Download des detaillierten Angebots als pdf-Datei



Sonntag, 27. Februar 2005

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