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Milchmarkt, Milchquote und Blauzungenkrankheit
Informationsveranstaltung des Kreislandvolkverbandes Vechta
am 17. März 2008

Eine besondere Bedeutung kommt dem nächsten Übertragungstermin für Milchquoten am 01. April zu. Die vor acht Jahren mit Blick auf die damals gegründete Quotenbörse geschlossenen Pachtverträge laufen vielfach zum 31. März aus. Für diese Quoten hat der Pächter in der Regel ein Übernahmerecht. Er kann sie zu 67% des Börsenpreises, der am 01. April festgestellt wird, übernehmen. Wie Pächter und Verpächter sich verhalten können, was sie hierbei zu beachten haben und wie die Zukunft für den Milchmarkt überhaupt aussieht, dies sind Themen einer Informationsveranstaltung des Kreislandvolkverbandes Vechta e.V. am 17. März im Rheinischen Hof in Dinklage.

Herr Dr. Werner Rüther vom Landvolk Niedersachsen und der Landesvereinigung Milch wird zu dem Thema „Milchmarkt und Quote im Umbruch - wohin steuern Politik und Markt?“ Stellung nehmen.

Des Weiteren wird zurzeit die geplante Impfaktion gegen Blauzungenkrankheit diskutiert. In der Bund-Länder-Besprechung am 14.02.2008 hat man sich darauf geeinigt, das Ausschreibungsverfahren für Impfstoffe unabhängig von den Feldversuchen weiter laufen zu lassen. Dies bedeutet, dass der Impfstoff gegen BTV-8 wie geplant im März bestellt werden soll, auch wenn es noch keine Erkenntnisse über die Wirksamkeit gibt. Herr Dr. Heinrich Lübbers vom Veterinäramt Vechta wird über den aktuellen Stand der Blauzungenkrankheit berichten.

Es sind alle Interessierte eingeladen, an der um 14.00 Uhr beginnenden Informationsveranstaltung teilzunehmen und im Anschluss daran über die Themen zu diskutieren. Eine Anmeldung ist für diese Veranstaltung nicht erforderlich.



 

Terminkalender für die Landwirtschaft

 

  Termin

Bezeichnung

(Frühester Beginn)

01.09.2006

-

(Spätester Beginn)

30.04.2007

Beginn des Zehnmonatszeitraums, in dem eine beihilfefähige Fläche dem Betriebsinhaber zur Verfügung stehen muss, um damit Zahlungsansprüche zu aktivieren. Der Zehnmonatszeitraum ist einheitlich für alle Flächen eines Betriebes vom Betriebsinhaber festzulegen und muss zwischen dem 1. September und dem 30. April beginnen.

01. November 2006

Beginn der Sperrfrist für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern auf Acker

15. November 2006

Beginn der Sperrfrist für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern auf Grünland

01. Dezember 2006

Ausschlussfrist

Letzter Termin zur Einreichung des Antrages bei der zuständigen Landesstelle zum Austausch von nicht stilllegungsfähigen Ackerflächen mit stilllegungsfähigen Ackerflächen für das Folgejahr

Termin N.N.

AFP-Förderung: 2 GVE-Grenze ab 2007 entfällt, damit wird die Aufstockung der Tierhaltung förderfähig. (möglicherweise „Windhundverfahren“).

Falls der Termin feststeht, werden wir Sie über unser Infofax und unsere Internetseite informieren.

01. Januar 2007

Beginn der letzten Stufe der Cross-Compliance Vorgaben

(u. a. Tierschutz)

15. Januar 2007

 31. August 2007

Zeitraum der Stilllegungsverpflichtung. Alle Flächen, die im Rahmen des konjunkturellen Programms stillgelegt werden, müssen grundsätzlich begrünt sein (selbstbegrünt oder aktiv begrünt) und müssen gepflegt werden, sofern sie nicht für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen genutzt werden.

31. Januar 2007

Ende der Sperrfrist für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern

15. Februar 2007
Ausschlussfrist

Abschließender Jahresantrag für Agrardiesel-Teilvergütungen

15. Februar 2007

Antrag auf Mineralölsteuererstattung für 2006 (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, die betrieblich verwendet worden sind)

01. März 2007

Ende der Einreichungsfrist für den Milchquotenbörsentermin am 1. April

01.03.2007 – 30.09.2007

Sperrzeit

Hecken, Gebüsch u. freistehende Bäume dürfen nicht mehr geschnitten werden.

31. März 2007

Der Nährstoffvergleich nach der Düngeverordnung muss bis zum jeweiligen Jahresende für das abgelaufene Düngejahr erstellt werden.

15. Mai 2007

Letzter Termin zur Einreichung des Sammelantrages, von NAU-Anträgen und des Erschwernisausgleichs

15. Mai 2007

Letzter Termin, an dem Zahlungsansprüche für das Antragsjahr zur Verfügung stehen müssen.

Die Übertragung von Zahlungsansprüchen ist ganzjährig möglich.

Sollten die Zahlungsansprüche in 2007 vom Übernehmer aktiviert werden, müssen folgende Termine eingehalten werden:

bis 31.Mai 2007

Die Vereinbarung zur Übertragung der Zahlungsansprüche muss geschlossen worden sein und die Meldung der Übertragung mit Hilfe dieses Vordruckes oder direkt via Internet in der ZID muss spätestens am 09.06.2007 erfolgt sein.

31. Mai 2007

Sofern die Übertragung in der Nachfrist (16.05.-31.05.2007) erfolgt ist, muss dieser Vordruck bis zum 31.05.2007 eingereicht werden, um gleichzeitig als Antragsänderung zu gelten.

31. Mai 2007

Letzter Termin zur Änderung des Sammelantrages

01. Juni 2007

Ende der Einreichungsfrist für den Milchquotenbörsentermin am 1. Juli

15. Juli 2007

Die Beweidung aller konjunkturell stillgelegten Flächen im Rahmen der traditionellen Wandertierhaltung (Wanderschäferei) ist zugelassen

15. Juli 2007

Auf allen stillgelegten Flächen kann die Herbstaussaat von Ackerfrüchten vorbereitet und vorgenommen werden, die zur Ernte im folgenden Kalenderjahr bestimmt sind, sofern dies aus ackerbaulichen Gründen vor dem Ende des Stilllegungszeitraums erforderlich ist. Das Ausbringen von Düngern und das Anwenden von Pflanzenschutzmitteln ist dabei gleichfalls zulässig; aber keine Markterzeugung bis 15. Januar des Folgejahres

31. August 2007

Ende der Stilllegungsverpflichtung

01.09.2007 – 30.04.2008

Beginn des Zehnmonatszeitraums für das Antragsjahr 2008

30. September 2007
Ausschlussfrist

Der Antrag auf Jahresvergütung für Gasöl muss spätestens bis zum 30.09. des Jahres, das dem Verbrauchsjahr folgt, beim

Hauptzollamt Frankfurt/Oder
Standort Cottbus
Arbeitsgebiet Agrardieselvergütung
Postfach 10 14 15
03014 Cottbus

gestellt werden (z B.: Antragsfrist für die Jahresvergütung 2006 endet am 30.09.07)

(Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen)






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